
Das Land Berlin muss einer Lehrerin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.

Das katholische Canisius-Kolleg in Berlin stellte eine Lehrerin mit Kopftuch ein. Die Einstellung sorgte bundesweit für Aufsehen. Nun verteidigt die Arbeitsgemeinschaft „Freie Schulen Berlin“ diese Entscheidung.

Erneut wird die Klage einer Berliner Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen verhandelt. Eine Informatiklehrerin hat Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.

In Berlin wird immer wieder um das Kopftuch gestritten. Nun hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen und das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform erklärt.

Eine Lehrerin klagte gegen das Berliner Arbeitsgericht, weil sie mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Das Arbeitsgericht wies ihre Klage ab. Während Berlin am Neutralitätsgesetz festhält, kritisieren Muslime diese Entscheidung.

Das Berliner Arbeitsgericht entschied heute im Fall einer muslimischen Grundschullehrerin, dass sie nicht mit einem Kopftuch unterrichten dürfe. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.

Immer wieder wird um das Kopftuch gestritten. In Berlin dürfen Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen. Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Darf eine Lehrerin in Berlin Kopftuch tragen? Über die Frage, ob das Neutralitätsgesetz noch zeitgemäß ist, wird schon länger diskutiert. Nun steht eine neue Gerichtsentscheidung an. Der Senat dürfe sich nicht länger „wegducken“, meint eine der Regierungsparteien.

Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Doch das kontroverse Gesetz könnte bald kippen. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) will am Kopftuchverbot festhalten.

Das Neutralitätsgesetz in Berlin schreibt vor, dass Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders und zieht vor Gericht. Die Entscheidung wird am 9. Mai verkündet.