









Ein Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen (Schweiz) ist unzulässig. Das entschied das Schweizer Bundesgericht. Die Neutralitätspflicht gelte nicht für Schülerinnen.
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Verbot keine Verletzung der Religionsfreheit darstellt.
Ende Oktober hat der Berliner Senat kundgetan, dass er weiterhin am Neutralitätsgesetz festhalten möchte, was ein Kopftuchverbot für Staatsdiener mit sich bringt. Nun klagt eine muslimische Lehrerin gegen das Kopftuchverbot.
In einem offenen Brief kritisiert der Arbeitskreis Muslimischer Sozialdemokraten die Entscheidung des Berliner Senats zum Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst und fordert Landesvorsitzenden Jan Stöß auf, dagegen vorzugehen. Wir veröffentlichen den Brief in voller Länge.
Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.
In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
Bis Ende des Jahres soll in Niedersachsen ein Staatsvertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften des Landes unterzeichnet werden. Ursprünglich hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Vertrag bereits Anfang des Jahres unterzeichnen wollen.
Die Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen in Baden-Württemberg wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Schulgesetzänderung müsse erst mal geprüft werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot gekippt hat, ziehen immer mehr Bundesländer nach. Das niedersächsische Kultusministerium hat heute einen Kopftuch-Erlass herausgegeben.