
In NRW wird über ein Kopftuchverbot für Kinder diskutiert. Im IslamiQ-Interview erklärt der Jurist Prof. Dr. Stefan Muckel, auf welche rechtliche Grundlage sich dieser Vorstoß stützt und warum er nicht realisierbar ist.

Die NRW- Landesregierung angeregte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Das Schulministerium schließt ein Kopftuchverbot an Grundschulen aus. Im Vordergrund stehe der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts.

Die AfD-Landtagsfraktion fordert ein Kopftuchverbot in rheinland-pfälzischen Grundschulen. Einen entsprechenden Antrag möchte die AfD am Donnerstag im Parlament vorlegen.

Die „Initiative für Religionsfreiheit“ ruft heute zu einer Kundgebung gegen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen auf. Die Teilnehmer versammeln sich vor dem Landtag in Düsseldorf.

Eine Lehrerin klagte gegen das Berliner Arbeitsgericht, weil sie mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Das Arbeitsgericht wies ihre Klage ab. Während Berlin am Neutralitätsgesetz festhält, kritisieren Muslime diese Entscheidung.

Ein vermeintliches Kopftuchverbot an der Geschwister-Scholl-Schule in Steinbach erntet ein Shitstorm im Netz. Die Vorgabe gilt allerdings als rechtlich nicht bindend.

Immer wieder wird um das Kopftuch gestritten. In Berlin dürfen Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen. Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern geht Rheinland-Pfalz liberal mit dem Kopftuch im Dienstrecht um. Ein pauschales Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst existiert hier nicht.

Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet verkündete gestern, dass ein Kopftuchverbot in NRW für Schulen und Kindergärten vorbereitet wird. Dabei trägt fast kein Mädchen im Alter bis zu zehn Jahren laut Erhebungen ein Kopftuch.