









Der juristische Streit um Muezzin-Rufe über Lautsprecher in Oer-Erkenschwick geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im Februar die Genehmigung einkassiert. Nun will die Stadt in Berufung gehen.
Außerhalb der DITIB-Moschee in Oer-Erkenschwick wird auch künftig kein Muezzin-Ruf zu hören sein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Genehmigung der Stadt aufgehoben. Die Kommune prüft jetzt, ob sie Berufung einlegen will.