









Per Richtlinie wurde in Dänemark das betäubungslose Schächten verboten. Der Tierschutz stehe über der Religion. Kritik kommt von der EU – aber auch von Muslimen und Juden. Im Islam und Judentum müssen Tiere zum Verzehr geschächtet werden, damit sie als halal bzw. koscher gelten.
Ein neuer interreligiöser Kalender für das Jahr 2014 soll einen Überblick zu Festen, Festzeiten und Gedenktagen von Juden, Christen, Muslimen und Aleviten geben. Der Kalender wird vom nordrhein-westfälischen Integrationsministerium herausgegeben.
Die Beschneidungsdebatte ist in Deutschland weitestgehend abgeebbt, geht auf europäischer Ebene aber weiter. Der Europarat hat im Oktober eine Resolution erlassen, die auf ein Verbot der Beschneidung von Jungen hinausläuft. Dagegen wehren sich jetzt Juden und Muslime gemeinsam.
Wann feiern Muslime Ramadan? Wann fasten Christen? Und wann begehen Juden das neue Jahr? Auf diese und weitere Fragen bietet der interreligiöse Kalender „Miteinander 2014“ antworten. Gestaltet wurde er von Juden, Christen und Muslimen.
Das Projekt JUGA wurde mit dem Hauptstadtpreis für Integration und Toleranz ausgezeichnet. Die Jugendlichen setzen sich für ein friedvolles Miteinander ein. Innensenator Henkel bezeichnete die Jugendlichen als Vorbilder.
Eine neue Studie zeigt, wie das Vertrauen von Juden und Muslimen in die Mehrheitsgesellschaft durch die Beschneidungsdebatte beschädigt wurde. Ebenso wird die lang anhaltende Observierung von Muslimen durch die Sicherheitsorgane des Staates kritisch beleuchtet.
Eine Ausstellung in der Alten Synagoge in Essen zeigt wie Juden und Muslime in Istanbul erfolgreich miteinander gelebt und voneinander profitiert haben.
Im November wurde aufgrund der Klage von Tierschützern vor dem polnischen Verfassungsgericht das betäubungslose Schlachten von Tieren in Polen untersagt. Der Grund dieses am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verbotes ist, dass diese Art von Schlachtung eine „Qual“ für die Tiere darstelle. Somit wurde die im Jahre 2004 eingeführte Erlaubnis zur Halal-Schlachtung aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die kulturell begründete Beschneidung eines 6 Jahre alten Jungen verboten. Das Gericht konkretisierte dabei die Anforderungen an eine Beschneidung und begründete den Beschluss mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Muslime haben.
Jüdische und muslimische Studenten laden zu einem gemeinsamen Iftaressen ein, um den Dialog zwischen Juden und Muslimen zu intensivieren.