Das Egerkinger Komitee fordert ein Kopftuchverbot an Schulen – doch Juristen warnen vor einem heiklen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Das Egerkinger Komitee hat eine neue landesweite Debatte über islambezogene Kleidervorschriften ausgelöst. Mit einer Petition und zwei politischen Vorstössen fordert das SVP-nahe Komitee ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen – sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen bis zum Alter von 16 Jahren.
Am Montag reichte das Komitee über 12’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Die Petition verlangt, dass an Schulen künftig keine Kopftücher mehr getragen werden dürfen. Parallel dazu sollen parlamentarische Vorstösse den Druck erhöhen: Einer richtet sich auf ein Verbot für Schülerinnen, der andere auf ein Verbot für Angestellte der öffentlichen Hand während ihrer amtlichen Tätigkeit.
Komitee-Geschäftsführer Anian Liebrand begründet das Anliegen mit staatlicher Neutralität und dem Schutz junger Mädchen. „Sie sollen sich frei und ohne jeglichen Zwang entfalten können“, sagt er. Fachleute und Behörden widersprechen. In einer aktuellen Stellungnahme lehnt der Bundesrat ein nationales Kopftuchverbot ab und verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 2015: Ein generelles Verbot für Schülerinnen stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Für Lehrpersonen seien Einschränkungen dagegen rechtlich möglich – der Bund sieht die Zuständigkeit jedoch klar bei den Kantonen.
Die Zürcher SVP will deshalb ein kantonales Gesetz durchsetzen, das religiös begründete Kopfbedeckungen an Schulen verbieten soll. Als Begründung verweist die Partei auf christlich geprägte Leitwerte des Volksschulgesetzes. Religionsrechtler halten diesen Ansatz für juristisch riskant. Internationale Menschenrechtsgarantien erschwerten ein solches Verbot erheblich.
Die muslimische Verbandsvertreterin Djeneta Ramadani warnt zudem vor einem „massiven Einschnitt“ in die Grundrechte. Es gebe keine belastbaren Zahlen dazu, wie viele Mädchen überhaupt ein Kopftuch tragen. Die Behauptung, viele seien dazu gezwungen, sei „völlig unbelegt“. Damit rücke das Vorhaben des Egerkinger Komitees erneut in den Bereich der Symbolpolitik – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Religionsfreiheit in der Schweiz.