Gelsenkirchen

„Schüler können jederzeit wechseln“ – Evangelische Gesamtschule verbietet das Kopftuch

An der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck dürfen Schülerinnen das Kopftuch erst nach Genehmigung von Lehrkräften und Schulleitung tragen. IslamiQ beleuchtet die Hintergründe.

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Kopftuch, Muslimische Schülerin, Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolfoto: Muslimische Schülerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach dem Vorfall an einer Schule in Melle, bei dem das Kopftuch für jüngere Schülerinnen in der Schule verboten wurde, rückt auch die Regelung an der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) in den Fokus.

An der Gesamtschule gilt die Vorschrift, die das Tragen eines Kopftuchs für Schülerinnen einschränkt. Demnach sind Kopfbedeckungen im Unterricht, in der Mensa, im Theater, in der Kapelle und in der Bibliothek grundsätzlich verboten. Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen sind ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, müssen jedoch zuvor mit den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt werden.

Die IslamiQ-Redaktion hat bei der Schule, dem Träger und dem nordrhein-westfälischen Schulministerium nachgehakt und sie mit der Schulordnung konfrontiert. Die Schule selbst antwortete schriftlich nicht und erklärte auf telefonische Nachfrage lediglich, dass man keine Stellungnahme abgebe, „wenn kein Interesse bestehe“.

Schülerinnen dürfen jederzeit eine andere Schule wählen

Das nordrhein-westfälische Schulministerium wies darauf hin, dass es sich bei der Gesamtschule um eine Schule in freier Trägerschaft handelt. „Privatschulen in freier Trägerschaft besitzen aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Privatschulfreiheit einen größeren Gestaltungsspielraum“, hieß es aus Ministerium. Sie könnten ein eigenes pädagogisches, religiöses oder weltanschauliches Profil entwickeln und Regeln für den Schulalltag festlegen, solange grundlegende Verfassungsprinzipien wie Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Gleichbehandlung gewahrt blieben.

Daher dürfen konfessionelle Schulen Regelungen zur religiösen Orientierung oder zu religiösen Kleidungsstücken treffen, wie etwa eine vorherige Absprache beim Tragen einer religiösen Kopfbedeckung. Schülerinnen und Schüler könnten bei Nichtakzeptanz des Schulprofils jederzeit eine andere Schule wählen, betonte das Schulministerium in NRW abschließend.

„Ein Kopftuch ohne familiären Druck tragen“

Ähnlich antwortete auch die Evangelische Kirche von Westfalen. Als Träger der Schule betont sie, dass die aktuelle Schulordnung im April 2023 einstimmig von der Schulkonferenz beschlossen wurde. Ziel der Regelung sei es, Mädchen ab 14 Jahren die Möglichkeit zu geben, eigenständig über das Tragen des Kopftuchs zu entscheiden und sie gleichzeitig von sozialem oder familiärem Druck zu entlasten, erklärte die Pressestelle der Evangelischen Kirche auf Anfrage. Zudem sei niemand gezwungen, sein Kind an der Evangelischen Gesamtschule anzumelden. „In Gelsenkirchen stehen zahlreiche andere Schulen, auch Gesamtschulen zur Verfügung“, heißt es abschließend.

Die Schule wurde 2025 mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet. Als Gründe wurden unter anderem offene Unterrichtsformen, eine positive Lernatmosphäre sowie ein interreligiöses Lernkonzept genannt, das ein wertschätzendes Miteinander aller Lernenden und Lehrenden fördere. Rund ein Drittel der etwa 1200 Schülerinnen und Schüler stammen aus muslimischen Familien, die sich bewusst für diese Schule entschieden haben. Laut Träger sei die Regelung beim Thema Kopftuch in Ausnahmefällen bereits flexibel gehandhabt worden.