Erstmals schließt Schleswig-Holstein einen Vertrag mit dem VIKZ. Doch die DITIB Nord beklagt eine Verzerrung der religiösen Wirklichkeit: Die Mehrheit der Muslime im Land sei an den Verhandlungen nicht beteiligt worden.

Mit deutlicher Kritik reagiert die DITIB Nord auf den jüngst geschlossenen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Die Landesregierung habe die größten islamischen Religionsgemeinschaften des Landes bewusst ausgeschlossen und damit das verfassungsrechtlich garantierte Paritätsgebot verletzt, erklärte DITIB Nord am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Gemeinsam mit der SCHURA Schleswig-Holstein vertrete man rund 80 Prozent der Muslime im Land – ohne dass diese an den Vertragsverhandlungen beteiligt worden seien.
Aus Sicht der DITIB spiegelt dieser Alleingang jedoch nicht die religiöse Wirklichkeit wider. „Wer muslimisches Leben repräsentieren will, muss alle relevanten Gemeinschaften an den Tisch holen. Gleichbehandlung ist kein Gnadenakt, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“, sagte der Vorsitzende von DITIB Nord, Bülent Arlıoğlu. Die Nichtberücksichtigung bedeute eine „Verengung muslimischer Repräsentation“ und verletze das Vertrauen vieler Muslime in staatliches Handeln.
Der Vertrag mit dem VIKZ bekräftigt das Recht auf freie Religionsausübung und enthält Vereinbarungen zu islamischen Feiertagen, Jugendarbeit und Bildungsfragen. Langfristig soll er auch den Weg für islamischen Religionsunterricht an Schulen ebnen, sofern entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Parallel dazu dauern die Gespräche mit der SCHURA Schleswig-Holstein an. Nach Angaben von Staatssekretär Guido Wendt sind diese ins Stocken geraten, weil die Religionsgemeinschaft nachträglich „unerfüllbare Forderungen“ gestellt habe. Offizielle Vertragsverhandlungen mit der DITIB Nord hat es bislang nicht gegeben.
DITIB zeigt sich jedoch als verlässlicher Partner und verweist auf andere Bundesländer: In Hamburg sei man seit 2012 Teil eines Staatsvertrags, in Rheinland-Pfalz seit 2023. Ob Schleswig-Holstein diesen Weg ebenfalls einschlägt und die DITIB einbindet, bleibt jedoch offen.