Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) thematisiert die Privatsphäre. Jeder Mensch habe grundlegende Rechte. Eines dieser Rechte sei das Recht auf Privatsphäre. Im Islam werde die Privatsphäre in drei Bereichen betrachtet: körperlich, räumlich und im Umgang mit persönlichen Informationen.
Die körperliche Privatsphäre schütze vor Gewalt, Eingriffen ohne Zustimmung und heimlicher Beobachtung. Die räumliche Privatsphäre bewahre das persönliche Umfeld und mache den privaten Raum unantastbar. Der Umgang mit persönlichen Informationen regle den Umgang mit persönlichen Daten, also ob und wie sie gesammelt, gespeichert oder weitergegeben werden dürfen.
Mit der Digitalisierung sei es schwieriger geworden, die Privatsphäre zu schützen. Soziale Medien machen es leicht, selbst sehr Persönliches öffentlich zu zeigen. Die Frage, ob dies auf den Einfluss der Technik oder den Wunsch nach Anerkennung zurückzuführen se oder sogar als Zeichen eines Werteverlusts gesehen werden muss, sollte jeder für sich selbst beantworten. Leider werden heute viele Inhalte geteilt, die moralisch bedenklich oder sogar verboten seien. Dazu gehören die Verletzungen der Privatsphäre, die Verbreitung intimer Informationen und das Herabwürdigen anderer. Die Fehler anderer aufzudecken, über ihre Schwächen zu sprechen oder geheime Dinge zu veröffentlichen, sei eine Sünde.
Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) widmet sich den Ratschlägen des weisen Lokman an seinen Sohn, wie sie im Koran überliefert sind. Lokman ermahne sein Kind zur aufrichtigen Gottesverehrung, zum Pflichtbewusstsein im Gebet, zur Bescheidenheit und zum respektvollen Umgang mit Mitmenschen. Seine Worte erinnern daran, dass Allah über jede Tat – sichtbar oder verborgen – Kenntnis hat. Eltern werden ermutigt, nicht nur die materiellen Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen, sondern sie mit Liebe, Geduld und moralischer Klarheit zu begleiten.
Auch der Prophet Muhammad (s) betone: Eine gute Erziehung sei das beste Vermächtnis, das ein Vater seinem Kind hinterlassen kann. Die Predigt rufe dazu auf, Zeit mit Kindern zu verbringen, ihnen zuzuhören und ihnen mit Herzenswärme ein Vorbild zu sein.
Der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) behandelt in der heutigen Freitagspredigt die Eheschließung und der Scheidung. Nach dem islamischen Selbstverständnis gehöre die Familie zu den wichtigsten und schützenswerten Institutionen. Denn der gesunde Fortbestand der Menschheit im Hinblick auf Körper und Geist hänge von dieser Institution ab. Der Verfall der Familie führe auch zum Verfall einer Gesellschaft. Grundlage dieser Institution bilde daher zweifellos die rechtmäßige Ehe.
Die Ehe sei gemäß dem Islam ein Vertrag, der zwischen einem Mann und einer Frau, bei denen keine islamisch-rechtlichen Ehehindernisse vorliegen, auf Dauer für den Rest ihres Lebens geschlossen werde. Mit der verbalen Scheidung (Talaq) trete auch die religiöse Scheidung ein. Wer eine Scheidung dreimal ausspreche, gelte nach den vier Rechtsschulen geschieden. Daher sollten Muslime die Scheidung sowohl von ihre Zunge als auch von seinem Herz fernhalten.
Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.