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Nordrhein-Westfalen

Islamunterricht in NRW – ZMD klagt für Beteiligung an Kommission

Im Dezember befasst sich ein Gericht mit der Kommission zum Islamunterricht in NRW. Der Zentralrat der Muslime versucht, sich in einzuklagen. Für das Land erfüllt der Zentralrat nicht die notwendigen Voraussetzungen.

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2022
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Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am 14. Dezember über eine Klage des Zentralrats der Muslime gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Der Verband will an einer Kommission zum islamischen Religionsunterricht in NRW beteiligt werden, die unter anderem über Unterrichtsinhalte mitbestimmt. In dem Verfahren wird das Land vom Schulministerium vertreten.

Laut Gerichtsangaben von Freitag geht die Landesregierung davon aus, dass der Zentralrat nicht die Voraussetzungen erfüllt, um Mitglied des Gremiums zu sein – nämlich „dass die islamische Organisation die Gewähr dafür bietet, eigenständig und staatsunabhängig zu sein und die Verfassungsprinzipien, die Grundrechte der Schüler sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes zu achten“. Der Zentralrat „pflege Verbindungen zu islamischen Organisationen, die verfassungsfeindliche Tendenzen aufwiesen“.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) wollte in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zu dem laufenden Verfahren nicht Stellung beziehen. Die Kommission sieht sie durch die Klage nicht beschädigt. „Wir leben in einem Rechtsstaat“, sagte sie. „Da kann man gegen Entscheidungen klagen, egal welcher Art.“

Die Ministerin verteidigte insgesamt die Existenz der Kommission, ohne die das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen könne. Mit allen teilnehmenden Verbänden habe die Landesregierung Verträge geschlossen, dass diese eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten. (KNA, iQ)