Anfang November wurde der geplante Moscheebau in Germersheim auf Antrag der Stadt gestoppt. Die DITIB-Gemeinde legte Einspruch ein. Nun entscheidet auch das Oberverwaltungsgericht gegen die Moschee.
Die geplante Moschee der DITIB-Gemeinde in Germersheim darf wegen Mängeln in der Baugenehmigung zunächst nicht errichtet werden. Der Nutzungsumfang sei nicht ausreichend bestimmt, entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az. 8 B 11605/16.OVG). Daher lasse sich nicht beurteilen, ob das Vorhaben mit bauplanungsrechtlichen Vorschriften vereinbar sei.
Damit war der Eilantrag der Stadt Germersheim gegen den vom Kreis genehmigten Bau auch in zweiter Instanz erfolgreich. Zuvor hatte die DITIB-Moscheegemeinde in Germersheim Einspruch gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt.
Aus Sicht der Stadt verstößt das Projekt gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die Kommune hält es für nicht gebietsverträglich. Der Bau ist in einem sogenannten «besonderen Wohngebiet» auf einem rund 3400 Quadratmeter großen Grundstück neben einer bereits bestehenden Moschee geplant. Nach Auffassung des Gerichts dürfen in solch „besonderen Wohngebieten“ nur dann kirchliche Bauten entstehen, wenn sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Dies sei in diesem Fall fraglich. Die Anwohner könnten durch den Betrieb der Moschee gestört werden. Beim ersten Spatenstich Anfang Oktober hatte es Proteste gegeben. (dpa, iQ)