Datenschutzverstoß

Niederländische Kommunen sammelten illegal Daten über Muslime

Zehn Kommunen in den Niederlanden haben jahrelang sensible Daten über Muslime erfasst. Die Betroffenen wussten nichts davon. Die Datenschutzbehörde sieht darin einen schweren Verstoß und verhängt eine hohe Geldstrafe.

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02
2026
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Moschee in Utrecht © shutterstock, bearbeitet by iQ
Moschee in Utrecht © shutterstock, bearbeitet by iQ

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat zehn Kommunen wegen schwerer Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 250.000 Euro belegt. Betroffen sind die Moscheegemeinden Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer.

Nach Angaben der Behörde hatten die Kommunen über Jahre hinweg vertrauliche Informationen über muslimische Einwohner gesammelt und verarbeitet, ohne deren Wissen oder rechtliche Grundlage. Dabei ging es unter anderem um Daten zur Religionszugehörigkeit, zu politischen Ansichten sowie zu familiären Beziehungen. Teilweise wurden die Berichte an die Polizei, den nationalen Koordinator für Terrorismusbekämpfung (NCTV) und das Sozialministerium weitergeleitet.

AP-Vorsitzender Aleid Wolfsen sprach von einem gravierenden Vertrauensbruch. „Menschen in islamischen Gemeinden wurden untersucht, ohne dass sie davon wussten. Die Gemeinden hatten dafür keinerlei rechtliche Grundlage. Die Privatsphäre der Betroffenen wurde ernsthaft verletzt“, sagte Wolfsen.

Hintergrund der Datensammlungen waren Sorgen über Radikalisierung und Extremismus seit den 2010er-Jahren. Viele Kommunen beauftragten externe Beratungsfirmen mit sogenannten Kräftefeldanalysen, um Strukturen in Moscheegemeinden zu erfassen. Die daraus entstandenen Berichte enthielten teils detaillierte Profile einzelner Personen.

Die Datenschutzbehörde wertete die Verstöße als besonders schwerwiegend, berücksichtigte jedoch mildernd, dass sie zeitlich begrenzt waren. Die betroffenen Gemeinden räumten Fehler ein und erklärten sich bereit, die Bußgelder zu akzeptieren. Zudem ordnete die AP an, die vorhandenen Berichte nur noch für laufende Rechtsverfahren zu nutzen und anschließend zu vernichten. Eine weitere Verwendung ist künftig untersagt.