Egerkinger Komitee

Egerkinger Komitee fordert Kopftuchverbot an Schulen

Das Egerkinger Komitee fordert ein Kopftuchverbot an Schulen – doch Juristen warnen vor einem heiklen Eingriff in die Religionsfreiheit.

01
12
2025
Kopftuchverbot, Schulen
Eine leere Klasse © shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Egerkinger Komitee hat eine neue landesweite Debatte über islambezogene Kleidervorschriften ausgelöst. Mit einer Petition und zwei politischen Vorstössen fordert das SVP-nahe Komitee ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen – sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen bis zum Alter von 16 Jahren.

Am Montag reichte das Komitee über 12’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Die Petition verlangt, dass an Schulen künftig keine Kopftücher mehr getragen werden dürfen. Parallel dazu sollen parlamentarische Vorstösse den Druck erhöhen: Einer richtet sich auf ein Verbot für Schülerinnen, der andere auf ein Verbot für Angestellte der öffentlichen Hand während ihrer amtlichen Tätigkeit.

„Sie sollen sich frei entfalten können“

Komitee-Geschäftsführer Anian Liebrand begründet das Anliegen mit staatlicher Neutralität und dem Schutz junger Mädchen. „Sie sollen sich frei und ohne jeglichen Zwang entfalten können“, sagt er. Fachleute und Behörden widersprechen. In einer aktuellen Stellungnahme lehnt der Bundesrat ein nationales Kopftuchverbot ab und verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 2015: Ein generelles Verbot für Schülerinnen stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Für Lehrpersonen seien Einschränkungen dagegen rechtlich möglich – der Bund sieht die Zuständigkeit jedoch klar bei den Kantonen.

Die Zürcher SVP will deshalb ein kantonales Gesetz durchsetzen, das religiös begründete Kopfbedeckungen an Schulen verbieten soll. Als Begründung verweist die Partei auf christlich geprägte Leitwerte des Volksschulgesetzes. Religionsrechtler halten diesen Ansatz für juristisch riskant. Internationale Menschenrechtsgarantien erschwerten ein solches Verbot erheblich.

Behauptungen zum Kopftuch sind unbelegt

Die muslimische Verbandsvertreterin Djeneta Ramadani warnt zudem vor einem „massiven Einschnitt“ in die Grundrechte. Es gebe keine belastbaren Zahlen dazu, wie viele Mädchen überhaupt ein Kopftuch tragen. Die Behauptung, viele seien dazu gezwungen, sei „völlig unbelegt“. Damit rücke das Vorhaben des Egerkinger Komitees erneut in den Bereich der Symbolpolitik – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Religionsfreiheit in der Schweiz.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
DIE ZEIT veröffentlichte höchst interessante Stellungnahmen von Seyran Ates: In den Moscheen der Ditib geht es oft um Politik. "Man darf diese Ideologie nicht verharmlosen." Die Moscheegründerin Seyran Ates warnt vor der zunehmenden Ausbreitung des "politischen Islam" - und erklärt, warum Kopftuch und Religion in Schulen problematisch sind. Frau Ates berät und hilft gerne fundiert und kompetent bei allen Fragestellungen und Konflikten rund um das Thema Religionsfreiheit in Europa und der Schweiz.
02.12.25
4:01