Schweiz

Streit um Kopftuch einer Dozentin – Regierung verweist auf Religionsfreiheit

Das Kopftuch einer Dozentin an der Fachhochschule Nordwestschweiz beschäftigt die Politik. Die Regierung sieht keinen Anlass für ein Kopftuchverbot. Muslimische Vertreter warnen vor Symbolpolitik.

22
09
2025
Symbolbild: Referendarin mit Kopftuch
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Kopftuch einer Dozentin an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beschäftigt die Politik im Kanton Aargau. Ausgelöst hatte die Debatte eine parlamentarische Anfrage von Abgeordneten der EDU und der SVP, die wissen wollten, wie sich religiöse Symbole mit der Neutralität einer staatlichen Hochschule vereinbaren lassen.

Die Aargauer Regierung veröffentlichte nun ihre Antwort. Regierungsrätin Martina Bircher (SVP), Vorsteherin des Bildungsdepartements, hatte der Hochschule bereits zuvor ihr „Unbehagen“ über das Kopftuch signalisiert. Sie stellte die Frage, wie wissenschaftliche und institutionelle Neutralität durch eine Dozentin mit Kopftuch gewährleistet werden könne.

Der Regierungsrat betont jedoch, dass das Tragen eines Kopftuchs „keine Rückschlüsse auf die Einstellung einer Dozentin gegenüber anderen Religionen“ zulasse. Entscheidend bleibe die Qualität des Unterrichts sowie die Verpflichtung zu sachlich fundierter Lehre. Gleichwohl könne das Kopftuch als missionarisches Signal wirken und dem emanzipatorischen Auftrag der öffentlichen Bildung widersprechen.

Rechtlich bleibt die Lage eindeutig: Die Schweizer Bundesverfassung garantiert in Artikel 15 die Religionsfreiheit, ein gesetzliches Kopftuchverbot existiert nicht. Auch die FHNW, eine gemeinsame Einrichtung der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn, kennt keine entsprechende Regelung. Die Hochschule ist in Personalfragen autonom; der Regierungsrat hat hier keine Eingriffsmöglichkeit.

Debatte über Kopftuchverbot sei „befremdlich“

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) sieht in dem Fall ein Symptom für eine „zunehmend polarisierte Debattenkultur“ und begrüßt die Haltung des Regierungsrats. Es sei aber befremdlich, dass im Jahr 2025 noch immer über Bekleidungsvorschriften für Frauen diskutiert werde. Entscheidend sei die pädagogische Kompetenz, nicht das Erscheinungsbild. Die betroffene Dozentin werde von Kollegium und Studierenden geschätzt.

Mit Sorge blickt FIDS auf die gesellschaftlichen Folgen solcher Vorstöße. In sozialen Medien entstünden häufig Wellen antimuslimischer Stimmungsmache, die besonders Frauen mit Kopftuch träfen. Dies führe zu Verunsicherung und erschwere die gesellschaftliche Teilhabe.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Muslimisches Kopftuch weg - gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Befremdlich sind archaische Kopf- und Halsverhüllungen im öffentlichen Raum und an Hochschulen - demonstrativ getragen als sichtbares Zeichen islamischer Missionierungspräsenz, welche bei vielen Menschen ein Unbehagen auslöst. Die Schweizer Bundesverfassung kann problemlos ein gesetzliches Kopftuchverbot beschließen. Und da kann sich der türkische islamische Oberlehrer Erdogan auch auf den Kopf stellen. Es wäre ohne jeglichen Belang.
22.09.25
23:41