Urteil

DITIB scheitert mit Klage gegen staatlichen “Islamunterricht” in Hessen

Die DITIB will einen Stopp des staatlichen Schulversuchs mit Islamunterricht neben bekenntnisorientierten Religionsstunden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden.

12
08
2025
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

In der Debatte über islamischen Religionsunterricht in Hessen hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Klage der DITIB abgewiesen. Die Religionsgemeinschaft wollte damit erreichen, dass ein parallel angebotener Islamunterricht – der in alleiniger staatlicher Verantwortung steht – nicht mehr durchgeführt wird. Doch die Kammer wies diese Klage als unbegründet zurück, wie das Gericht jetzt mitteilte.

Neben dem bekenntnisorientierten Islamunterricht, an dem DITIB mitwirkt, gibt es seit fünf Jahren an den Schulen auch ausschließlich staatlich organisierten Islamunterricht. Dieser läuft mit Wissens- und ohne Glaubensvermittlung – und ohne Kooperation mit DITIB oder einer anderen islamischen Religionsgemeinschaft. Ein Hintergrund damals war der gescheiterte Versuch des Landes, sich von DITIB als Partner für den bekenntnisorientierten Islamunterricht zu trennen.

DITIB sieht Konkurrenz in staatlich organisiertem Islamunterricht

DITIB hatte dann gegen den staatlichen Schulversuch Islamunterricht geklagt: „Nach Ansicht von DITIB stelle dieser ein „Konkurrenzangebot“ zu dem in Kooperation mit DITIB angebotenen bekenntnisorientierten Unterricht dar“ erklärte das Gericht.

Mehr als ein Jahr nach der Klage folgte nun die Abweisung. So handele es sich bei dem staatlich organisierten Unterricht in der Gesamtbetrachtung nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht, also um eine Veranstaltung zur Glaubensunterweisung. Vielmehr handele es sich um nicht-religiösen Unterricht, der mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar sei.

„Daher verletze der staatlich organisierte Islamunterricht auch nicht das Grundrecht der Religionsgemeinschaften, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zu erteilen“, hieß es.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Bei einer Beweisaufnahme wurden Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer vernommen. Dabei konnten den Angaben zufolge keine Anhaltspunkte gefunden werden, „dass das Land Hessen systematisch oder auch nur über den Einzelfall hinaus, Ressourcen zulasten des bekenntnisorientierten Islamunterrichts zum Einsatz bringe“. Und: „Der staatlich organisierte Unterricht führe nicht etwa dazu, dass Lehrkräfte für den bekenntnisorientierten Islamunterricht nicht mehr zur Verfügung stünden oder der Unterricht in unattraktive Randbereiche des Stundenplans verdrängt werde.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Zum Thema Islam und Schulunterricht fand sich in der "Neuen Zürcher Zeitung" gestern eine recht interessante und bemerkenswerte Kommentierung. Die Überschrift hierbei lautete: "Nein, ein Kopftuch und ein Kreuz sind nicht dasselbe. Die Mehrheitsgesellschaft muss das Recht haben, Traditionen anders zu gewichten." Der unter der Kontrolle von Erdogan stehende DITIB e.V. hat keinen Anspruch auf Festlegung und Gestaltung schulischen Lebens in Deutschland. So ist das nun mal. Es ist sehr zu wünschen, dass deutsche Regierungen und Gerichte heute und in Zukunft stets diesem DITIB-Verein die Grenzen aufzeigen - zum Wohle aller.
14.08.25
1:01