Eine junge Muslimin hatte sich erfolgreich für eine Ausbildungsstelle bei der JVA Dortmund beworben – und wurde zum Informationstag eingeladen. Vor Ort folgte die Absage. Der Grund: ihr Kopftuch.

Die Enttäuschung ist groß, die Worte kommen schnell, ungefiltert, aufgewühlt. Eine junge Muslimin schildert in einem Video, das sie vor der Justizvollzugsanstalt Dortmund aufnimmt, ihre Erfahrungen mit dem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst – insbesondere im Hinblick auf das Tragen eines Kopftuchs.
Sie hatte sich für eine Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst beworben und war zum Informationstag eingeladen worden. Im Vorfeld sei ihr telefonisch mitgeteilt worden, dass ihr Kopftuch kein Problem darstelle. Man achte ausschließlich auf die fachliche Eignung – auch Bewerber mit Tätowierungen oder Piercings seien willkommen.
Insgesamt wurden fünf Bewerberinnen und Bewerber eingeladen. Nach einem Rundgang durch die JVA Dortmund wurde jede Person zu einem persönlichen Gespräch gebeten. Erst dort wurde der jungen Muslimin mitgeteilt, sie sei zwar fachlich qualifiziert – das Kopftuch jedoch widerspreche dem Neutralitätsgebot im Dienst. Auf die Frage, ob sie bereit sei, es während der Dienstzeit abzulegen, antwortete sie mit Nein. Daraufhin wurde ihr erklärt, dass sie unter diesen Umständen keine Zusage erhalten könne.
Für die Bewerberin ist der Vorfall besonders frustrierend, da sie die weite Anreise bewusst in Kauf nahm – im Vertrauen auf die vorherige telefonische Zusicherung. In sozialen Medien kritisiert sie die Praxis als intransparent und diskriminierend. Sie berichtet von ähnlichen Erfahrungen bei anderen Behörden: Nicht ihre Qualifikation werde hinterfragt, sondern allein ihr äußeres Erscheinungsbild.
Dass sie trotz offener Kommunikation über ihr Kopftuch eingeladen wurde, empfindet sie als respektlos und entmutigend. „Wenn Tätowierungen und Piercings erlaubt sind, warum nicht das Kopftuch?“, fragt sie. In einem emotionalen Appell fordert sie mehr Ehrlichkeit in Stellenanzeigen – und ein Ende dessen, was sie als strukturelle Diskriminierung erlebt.
Auf Anfrage von IslamiQ äußert sich die JVA Dortmund nicht zum konkreten Vorfall, erklärt jedoch in einer Stellungnahme, dass grundsätzlich alle Interessierten zu einem Informationstag eingeladen würden, um über das Arbeitsumfeld sowie dienstliche Rechte und Pflichten zu informieren. Ein generelles Kopftuchverbot bestehe nicht. Allerdings verweist die Anstalt auf das Justizneutralitätsgesetz NRW (§ 2 Abs. 2): Demnach dürfen Beschäftigte der Justiz bei der Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole tragen, wenn sie dabei regelmäßig von Dritten wahrgenommen werden. In Zweifelsfällen solle das persönliche Gespräch mit der Einstellungsbehörde gesucht werden, um zu klären, ob das Gesetz im jeweiligen Einzelfall einer Einstellung entgegenstehe.