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Bundesamtes für Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2024: Zahl der Rechtsextremisten auf Rekordhoch

Der Verfassungsschutzbericht 2024 dokumentiert einen starken Anstieg rechtsextremer Gruppen in Deutschland – mit der AfD als zentralem Akteur und wachsender Gewaltbereitschaft.

10
06
2025
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Rechtsextremismus, Verfassungsschutzbericht
Symbolbild: Rechtsextremismus , Verfassungsschutzbericht © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Extremisten im Blick gehabt als in den Jahren zuvor. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für 2024 hervor, den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Vizepräsident des Inlandsgeheimdienstes, Sinan Selen, in Berlin vorgestellt haben.

Dass die Zahl der Rechtsextremisten binnen eines Jahres um rund 23 Prozent auf 50.250 Rechtsextremisten anstieg, hat unter anderem mit dem Mitgliederzuwachs bei der AfD zu tun. Laut Bericht wurden im vergangenen Jahr 20.000 Mitglieder der Partei, die vom Verfassungsschutz 2024 als Verdachtsfall beobachtet wurde, dem rechtsextremistischen Personenpotenzial zugeordnet. Die AfD hatte nach eigenen Angaben im November 50.000 Mitglieder.

Im Verfassungsschutzbericht heißt es: „Die AfD stellt mit Blick auf ihre politischen und gesellschaftlichen Wirkungen und die Mitgliederzahlen den maßgebenden Akteur innerhalb des rechtsextremistischen beziehungsweise rechtsextremismusverdächtigen Parteienspektrums dar.“

Über 15.000 gewaltorientierte Rechtsextremisten

Die Zahl der Rechtsextremisten, die vom Verfassungsschutz als gewaltorientiert eingeschätzt werden, stieg im vergangenen Jahr erneut an – um 800 Personen – auf nunmehr 15.300.

Einen Aufwuchs sieht der Verfassungsschutz auch bei den sogenannten „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern. Hier schwoll das Personenpotenzial dem Bericht zufolge um 1.000 Menschen auf rund 26.000 Menschen an. „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie erkennen auch demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte nicht an. Steuern, Sozialabgaben oder Bußgelder wollen sie nicht zahlen. (dpa/iQ)