









Bei einer Frau in Pirmasens klingelt es an der Haustür. Vor der Tür steht ein Mann mit freiem Oberkörper. Er ist gefesselt – und nicht nur das.
Ein 50-Jähriger ist in der Westpfalz von einem anderen Mann gefesselt und am Rücken mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Wie die Polizei mitteilte, hat das Opfer nach der Tat am Nachmittag bei einer Frau an der Haustür geklingelt – oberkörperfrei und mit einem Kabelbinder gefesselt. Die Frau informierte die Polizei.
Der Täter stehe bereits fest und gegen ihn werde ein Strafverfahren eingeleitet, teilte die Polizei in Pirmasens mit. Ihm werden Freiheitsberaubung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und Organisationen vorgeworfen, ergänzte das Polizeipräsidium Westpfalz. Die beiden Männer hätten sich gekannt, in welchem Verhältnis sie zueinander standen, ist nicht bekannt.
Mehr als 11.400 Menschen haben sich im vergangenen Jahr wegen Erfahrungen mit Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt – und damit so viele wie nie zuvor. Das geht aus einem Jahresbericht der Stelle hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat.
Mehr als 1.200 Menschen hätten sich über Diskriminierungserfahrungen mit staatlichen Stellen, etwa mit Ämtern und Behörden oder der Polizei beschwert, heißt es im Bericht. Allerdings greife in diesen Fällen kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betonte Ataman. Damit sich dies ändere, müsse das AGG aus ihrer Sicht dringend reformiert werden. Menschen seien in Deutschland „im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt als auf dem Amt“.
Von den 11.405 Anfragen, die die Stelle im vergangenen Jahr erreicht hätten, fielen etwas mehr als 9.000 Fälle unter das AGG. Bei den restlichen Anfragen greife der Diskriminierungsschutz nach diesem Gesetz nicht. „Nicht jede Ungleichbehandlung ist bei uns verboten“, erklärte Ataman dazu. (dpa/iQ)