Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dänemark

Rechtsextremist wird nach Koranverbrennung zu Geldstrafe verurteilt

Koranschändungen haben Dänemark und Schweden vor zwei Jahren gehörigen Ärger eingebrockt. In Dänemark erließ man daraufhin ein Gesetz, um solche Aktionen zu verhindern. Nun folgt das erste Urteil.

16
05
2025
0
Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In Dänemark sind erstmals zwei Männer wegen Verstoßes gegen das sogenannte Korangesetz verurteilt worden. Der rechtsextreme Provokateur Rasmus Paludan und ein Helfer wurden vom Amtsgericht der Ostsee-Insel Bornholm zu Geldstrafen verurteilt, weil sie bei einer Aktion mit dem Titel „Skal vi brænde koranen?“ (Sollen wir den Koran verbrennen?) auf einem politischen Treffen im Juni 2024 Seiten aus einem englischsprachigen Koran gerissen und das Buch in eine Pfütze fallen lassen haben.

Der islamfeindliche Politiker und sein Mitstreiter müssen laut Urteil nun jeweils zehn Tagessätze à 1.000 Kronen zahlen – jeder von ihnen also umgerechnet insgesamt etwa 1.340 Euro. Die beiden hatten eine Schuld von sich gewiesen und von einer künstlerischen Darbietung gesprochen. Der 43-jährige Paludan kündigte umgehend auf der Plattform X an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Koranverbrennungen in Schweden und in Dänemark hatten im Sommer 2023 zu teils gewaltsamen Protesten in muslimisch geprägten Staaten und zu großem diplomatischem Ärger für die beiden skandinavischen Länder geführt. Das dänische Parlament hatte daraufhin Ende 2023 ein Gesetz verabschiedet, das die «unangemessene Behandlung» von Schriften mit «wesentlicher religiöser Bedeutung für anerkannte Glaubensgemeinschaften» unter Strafe stellte.

Paludan provoziert Muslime in Dänemark und Schweden schon seit Jahren mit Koranverbrennungen und anderen Aktionen, die er live in sozialen Netzwerken übertragen lässt. Er ist für solche Aktionen bereits mehrmals in anderen Verfahren verurteilt worden. (dpa, iQ)