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Berlin

Niqab beim Autofahren verboten – Muslimin klagt

Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein. So sagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr. Eine Muslimin streitet um eine Ausnahmegenehmigung.

08
01
2025
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Niqab beim Autofahren © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu können. Weil ihr dies durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am 15. Januar mit dem Fall befassen, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.

Klägerin muss zum Prozess kommen

Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie die Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet. Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.

Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist. (dpa, iQ)