Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

München

Nach Falschaussage im NSU-Prozess: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

Vor zehn Jahren soll er als Zeuge im NSU-Prozess nicht die Wahrheit gesagt haben – nun wurde ein ehemaliger Neonazi verurteilt.

17
05
2024
0
Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Sechs Jahre nach dem Ende des Münchner NSU-Prozesses ist ein Zeuge wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht München habe diese zur Bewährung ausgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Der Mann, ein ehemaliges Mitglied der Chemnitzer Neonazi-Szene, hatte dem Bericht zufolge seine Falschaussage vom November 2014 vor Gericht eingeräumt – im Zuge eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Im NSU-Prozess hatte der Zeuge damals vehement bestritten, die Angeklagten um Beate Zschäpe zu kennen. Sein Ausweis war allerdings in der ausgebrannten Fluchtwohnung des Trios gefunden worden. Zudem hatte er, wie aus Akten hervorging, bis 2011 SMS-Kontakt mit einem der vier Mitangeklagten.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde 2018 vom Münchner Oberlandesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (dpa, iQ)