Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Urteil

Jobcenter darf Geldgeschenk für Reise nach Mekka auf Bürgergeld anrechnen

Wer vom Jobcenter unterstützt wird, kann nur in begrenztem Maß Geldgeschenke annehmen. Aus Sicht einer Familie ist dies bei einer Reise nach Mekka nicht angemessen. Nun hat ein Gericht entschieden.

25
04
2024
Jobcenter, Pilgerreise, Reise nach Mekka © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Jobcenter © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine Berliner Familie hat sich erfolglos dagegen gewehrt, dass ein teures Geldgeschenk für eine Reise nach Mekka als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg muss sie nun rund 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Es handelt sich um Leistungen, die das Ehepaar und sein Kind von Juni 2018 bis Dezember 2019 erhielten – obwohl sie in der Zeit 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: L 18 AS 684/22)

Das Jobcenter hatte laut Gericht zunächst keine Ahnung von dem Geldgeschenk. Die Zahlung wurde jedoch im Rahmen von Ermittlungen wegen Betruges gegen das Ehepaar entdeckt. Da sie deutlich über der möglichen Geschenksumme von 16.500 Euro lag, verlangte das Jobcenter Leistungen zurück mit der Begründung, die Familie sei damals nicht hilfebedürftig gewesen. Dagegen klagten die Betroffenen und führten an, es habe sich um eine zweckgebundene Zahlung gehandelt. Das Geld hätten sie als Dank dafür erhalten, dass sie sich um die pflegebedürftige Nachbarin gekümmert hätten. Sie habe ihnen damit den langgehegten Wunsch, nach Mekka zu reisen, ermöglichen wollen. 

Weder das Sozialgericht Berlin noch die Berufungsinstanz ließen die Argumente der Familie gelten. Die Richter bemängelten unter anderem, dass es keinerlei Belege für die hohen Kosten der Pilger-Reise gebe und die Kläger sämtliche Zahlungen in bar beglichen haben wollten. Es widerspreche der Lebenserfahrung, eine Flugreise mit Kosten von mehr als 5000 Euro in bar zu bezahlen, hieß es. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Dieser Gerichtsentscheid war selbstverständlich so zu erwarten. Beim deutschen Jobcenter genießen private Mekka-Reisen keine besondere Berücksichtigung und haben keinen Sonderstatus. Auch christlich motivierte Pilger-Reisen in den Vatikanstaat oder zur Wallfahrsstätte Lourdes in den Pyrenäen stellen da keine Ausnahmen dar. Und dann auch noch keinerlei Belege vorlegen zu können oder zu wollen, lässt einen nur noch den Kopf schütteln. Bürgergeld und gleichzeitig große Geldgeschenke einstreichen wollen, das geht nun mal gar nicht. Dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen. Und daran haben sich auch fromme Mekka-Pilger zu halten.
25.04.24
23:46