Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Berlin

Urteil: Ungeeignet als Polizist wegen verfassungsfeindlicher Chats

Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden.

18
07
2023
0
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden. Zwar könne aus dem Weiterleiten von rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder noch keine rechtsradikale Überzeugung abgeleitet werden, erklärte das Gericht am Dienstag. Für die Ablehnung eines Bewerbers sei jedoch bereits das unreflektierte, aber bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend. (VG 36 K 384/22)

Urteil: „Fehlender charakterlicher Eignung“

Mit dem Urteil gab das Gericht der Berliner Polizei recht, die 2022 einen jungen Mann wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt hat. Der im Jahr 2000 geborene Mann akzeptierte diese Entscheidung nicht und klagte.

Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn waren laut Gericht mehrere Chat-Verläufe auf dessen Handy sichergestellt worden, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an mindestens drei weitere Menschen weitergeleitet hatte. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, weil der Tatverdacht nicht ausreichte.

Aus Sicht der Verwaltungsrichter reichte der Vorfall aus, um dem Mann eine fehlende Eignung für den Polizeidienst zu attestieren. Dabei sei unerheblich, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei.

Hohe Anforderung an Polizisten

„An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, weil sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssten“, hieß es im Urteil.

Der Kläger habe zudem nicht erkennen lassen, dass er sein nur neun Monate vor der Bewerbung liegendes Fehlverhalten reflektiert, das Unrecht erkannt und daraus Schlüsse für die Zukunft gezogen habe, so das Gericht. (dpa/iQ)