Hanau

Vater von Hanauer Attentäter wieder auf freiem Fuß

Der Vater des Hanauer Attentäters wurde nach seiner zwischenzeitlichen Inhaftierung wieder freigelassen. Der 76-Jährige kam am Mittwoch in Ersatzhaft, weil er eine Geldstrafe nicht gezahlt hatte.

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Symbolbild: Haft © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Haft © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Vater des Hanauer Attentäters ist nach seiner zwischenzeitlichen Inhaftierung wieder auf freiem Fuß. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte hessenschau.de darüber berichtet. Der Mann hatte demnach erklärt, eine Geldstrafe wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz nicht bezahlen zu können. Er war deshalb am vergangenen Mittwoch aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls ersatzweise ins Gefängnis gekommen.

Nach seiner Inhaftierung stellte sich der Staatsanwaltschaft zufolge aber heraus, dass seine Angaben, er sei zahlungsunfähig, nicht stimmten. Ein bislang verschwiegenes Vermögen sei daher eingezogen und der Mann am vergangenen Freitag aus dem Gefängnis entlassen worden. Sein Sohn, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und danach seine Mutter und sich selbst getötet.

Vater bedroht Angehörige der Hanau-Opfer

Hintergrund des Strafbefehls waren sechs Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz im Zeitraum 3. bis 11. November 2022. Der Vater des Hanauer Attentäters hatte unter anderem wiederholt gegen ein richterliches Annäherungsverbot verstoßen. So soll er sich mehrfach nahe dem Wohnhaus aufgehalten haben, in dem die Mutter eines der Opfer des rassistischen Anschlags lebt.

Es wurde deshalb eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro verhängt, das entspricht einer Summe von 4200 Euro. Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen 30 mutmaßlicher Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz gegen den Mann.

Wegen Beleidigung verurteilt

Der Vater des Attentäters war außerdem im September 2022 wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Unter anderem soll er in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten – darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer – als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. (dpa, iQ)