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Frankreich

Anwaltskammer in Lyon führt Kopftuchverbot für Anwältinnen ein

Die Anwaltskammer von Lyon hat ihre Geschäftsordnung geändert. Künftig ist das Tragen von religiösen Zeichen wie das Kopftuch für Anwältinnen verboten.

23
01
2023
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Kopftuchverbot
Symbolbild: Muslimin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Anwaltskammer von Lyon hat ihre Geschäftsordnung geändert. Die Ratsmitglieder der Lyoner Anwaltskammer haben sich für das Verbot des Tragens von Schleiern und sonstiger religiöser, philosophischer und politischer Symbole während der Ausübung des Anwaltsberufs ausgesprochen.

In den gesetzlichen Vorschriften ist nun ausdrücklich festgelegt, dass jeder bei der Anwaltskammer von Lyon zugelassene Anwalt vor allen Gerichten und Verwaltungs- oder Disziplinarinstanzen die Gerichtskleidung tragen muss. 

Ein Rechtsanwalt darf während der Ausübung seines Berufes keine Kleidung tragen, die eine religiöse, philosophische oder politische Zugehörigkeit oder Meinung zum Ausdruck bringt. Sie wurde im Anschluss an eine landesweite Debatte getroffen, in der sich bereits 28 Anwaltskammern positioniert hatten.

Burkiniverbot in Grenoble

In Frankreich führt die muslimische Kleidung immer wieder zu Zoff. Vergangenes Jahr hat der Stadtrat in Grenoble die Erlaubnis zum Tragen des Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern gekippt. Der Staatsrat in Paris bestätigte im Juni 2022 die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, das die Änderung der Badeordnung in Grenoble bereits für unzulässig erklärt hatte.

Nach Urteil des Staatsrats sei die Stadt Grenoble mit ihrer Erlaubnis sogenannter Burkinis vor allem auf Forderungen aus muslimischer Ecke eingegangen, um einen religiösen Anspruch zu befriedigen.