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Urteil

Gefängnisstrafe für rassistische Brandstiftungen

Die Brandstifterin, die aus rassistischen und islamfeindlichen Motiven versucht hat einen türkischen Supermarkt und eine Flüchtlingsunterkunft in Brand zu setzen, wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

22
05
2019
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Gefängnisseelsorge
Symbolbild: Gefängnis © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Wegen versuchten Mordes und Brandstiftung aus rassistischen und islamfeindlichen Motiven ist eine Frau zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Ulm berücksichtigte bei dem Urteil am Dienstag eine durch eine schwere Alkoholsucht und psychische Probleme bedingte verminderte Schuldfähigkeit der 33-Jährigen (Az.: 3 Ks 9 Js 94285/18).

Das Gericht blieb damit sogar noch unter dem Antrag der Verteidigung, die auf sechs Jahre Haft plädiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert. Die Angeklagte habe den Tod von insgesamt mehr als 40 Menschen billigend in Kauf genommen. Verletzt wurde niemand, die Brände richteten nur geringe Schäden an.

Bei der Gewichtung der Taten seien die erheblichen persönlichen Probleme der Beschuldigten zu berücksichtigen gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Er ordnete neben der Haftstrafe die Einweisung in eine Entzugsklinik an.

Vor Gericht hatte die Deutsche gestanden, im September 2018 vor einer Asylbewerberunterkunft in Bad Überkingen sowie bei einem türkischen Lebensmittelgeschäft in Geislingen an der Steige (beide Kreis Göppingen) Feuer gelegt zu haben. Polizisten fanden in ihrer Wohnung Nazi-Symbole. Sie habe „Menschen Angst machen“ wollen, sagte die Angeklagte. Als Grund gab sie Frust über eine gescheiterte Beziehung an. Zudem erklärte sie, einen Groll gegen Muslime gehegt zu haben. Als Transsexuelle sei sie von muslimischen Männern verhöhnt worden. Die mit männlichem Geschlecht geborene Angeklagte hatte sich nach einer Hormonbehandlung amtlich als Frau einstufen lassen. (dpa/iQ)