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Universität Leipzig

Keine dienstrechtlichen Schritte gegen Jura-Professor

Gegen den umstrittenen Jura-Professor aus der Universität Leipzig werden keine dienstrechtlichen Schritte wegen seinen islam- und fremdenfeindlichen Äußerungen eingeleitet.

15
12
2017
Studenten-Demo gegen Jura-Professor Rauscher #Rauscherrauschab
Studenten-Demo gegen Jura-Professor Rauscher #Rauscherrauschab © Twitter, bearbeitet by iQ.

Der wegen fremden- und islamfeindlicher Äußerungen in die Kritik geratene Jura-Professor Thomas Rauscher aus Leipzig muss nicht mit dienstrechtlichen Folgen rechnen. Eine Verletzung der Dienstpflichten sei nicht gegeben, teilte das Wissenschaftsministerium am Freitag in Dresden mit. Es gelte das Recht auf Meinungsfreiheit, Rauscher habe sich als Privatperson geäußert. Das Ministerium habe die Äußerungen Rauschers im eigenen Haus prüfen lassen und auch eine Expertise des Justizministeriums hinzugezogen, hieß es. Zuvor hatten bereits andere Medien darüber berichtet.

Der 62-jährige Rauscher, der auch Beauftragter für das Austauschprogramm Erasmus an der Universität Leipzig ist, hatte in Tweets unter anderem von einem „weißen Europa“ gesprochen und sich solidarisch mit dem islamfeindlichen Pegida-Bündnis gezeigt. Auf Protestaktionen hatten tausende Studenten der Uni Leipzig Rauscher aufgefordert, die Uni zu verlassen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Wenn extra eine Expertise des deutschen Justizministeriums zur Prüfung der Äußerungen des Jura-Professors an der Universität Leipzig herangezogen wurde, darf man getrost davon ausgehen, daß seine Islamkritik - die sowieso immer und überall absolut legitim ist - nicht verwechselt werden darf mit fremdenfeindlichen Aktivitäten. Umstritten darf dieser Akademiker natürlich auch sein, zumal der Islam selber in all seinen Ausprägungen überall höchst umstritten ist und oftmals schärfste Kritik geradezu herausfordert.
15.12.17
15:23
Kritika sagt:
L.S. Zum Recht auf freie MeinungsÄusserung gehört der geschützte Gebrauch des gesunden Menschenverstandes. Führt dies zur Überzeugung, dass der Islam eine DemokratieFeindliche Sekte ist, dann darf man das in Deutschland auch sagen. Der Beschluss ist ein Triumpf des Rechtes auf freie Meinungsäusserung und eine erfreuliche Niederlage des Studentischen StrassenMobs. Und zwar unabhängig davon, ob man die Äusserungen von Herrn Rauscher teilt oder nicht. Das ist es, was ein freies Land wie Deutschland unterscheidet von einem Land unter Muslimischer Muffti-Herrschaft. Heute sind Muslims in Deutschland zum Glück bedeutungslos. Lasst uns alles tun, damit Muslims in Deutschland niemals die kritische Masse erreichen womit sie Gesetze und Rechtsprechung in ihrem Sinne beeinflüssen könnten. Wo es Demokratie gibt, da ist der Islam bedeutungslos. Wo der Islam herrscht, da gibt es keine Demokratie mehr. Gruss. Kritika
17.12.17
2:43
Johannes Disch sagt:
Dienstrechtliche Schritte sind da auch nicht nötig. Erstens hat sich der Professor als Privatperson geäußert. Und zweitens hat sich die Universität entschuldigt. Das reicht.
17.12.17
20:34