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Koblenz

Mann verweigert „Kopftuchträgerin“ Hilfe

Eine junge Muslimin kollabiert auf offener Straße. Eine Ersthelferin bittet einen Mann um Hilfe. Dieser will jedoch nicht helfen und sagt: „Für so einen dreckigen Kopftuchträger mach‘ ich gar nichts.“

30
07
2013
0

Dieser Vorfall versetzt die muslimische Community in Aufruhr. Auf Facebook wird über das Geschehene diskutiert – oft fassungslos. Ein User schreibt „Ich bin einfach nur sprachlos…“ ein anderer bezeichnet das Verhalten als „unmenschlich.“ Und einige Fragen sich, warum Menschen so reagieren, wenn es um Muslime geht.

Tatsächlich macht ein Bericht in der Rhein-Zeitung viele Leser entweder wütend oder einfach nur sprachlos. Wahrscheinlich auch deshalb, weil Übergriffe auf Muslime und ihre Einrichtungen in letzter Zeit zugenommen haben (Wir berichteten).

Eine junge Muslima verkrampft sich und liegt auf dem Boden. Dana Minhas ist als Ersthelferin vor Ort, glaubt an einen epileptischen Anfall, doch dann geht sie von einem anaphylaktischen Schock aus. Dieser kann tödlich sein. Die Ersthelferin bittet einen älteren Mann um Hilfe. Minhas fordert ihn auf, einen Krankenwagen zu rufen. Doch der Mann winkt ab. Er sagt laut Bericht: „Für so einen dreckigen Kopftuchträger mach‘ ich gar nichts“, und geht seelenruhig weiter.

Unterlassene Hilfeleistung

Das Mädchen hat vermutlich einen Kreislaufkollaps erlitten. Mittlerweile geht es ihr gut – es hätte aber auch anders enden können. Noch immer ist die Ersthelferin Dana Minhas, ob der Reaktion des Mannes entsetzt. Sie will, sollte der Mann ermittelt werden können, gegen ihn Aussagen. Die Polizei hat eine Personenbeschreibung und sucht nach dem älteren Mann.

Unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland strafbar. In Paragraf 323 c des Strafgesetzbuches heißt es hierzu: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“