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Baden-Württemberg

Stiftungsmodell widerspricht Selbstbestimmungsrecht

Baden-Württemberg will den islamischen Religionsunterricht neu organisieren und plant hierfür die Gründung eines Sunnitischen Schulrats. Entsprechende Vertragsentwürfe habe das Kultusministerium bereits vorgelegt.

18
12
2018
Baden-Württemberg Stiftungsmodell
Symbolbild: Zielvereinbarung © shutterstock

Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird in Baden-Württemberg ein Modellprojekt zum islamischen Religionsunterricht umgesetzt. Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 läuft es aus. Aktuell besuchen 6.100 Schüler an 93 Schulen diesen Unterricht. Organisiert wird er in Kooperation mit vier islamischen Religionsgemeinschaften: die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Landesverband der Islamischen Kulturzentren BW (LVIKZ), die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) und der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken IGBD.

Nach Ende der Frist sollte der islamische Religionsunterricht als reguläres Unterrichtsfach etabliert werden. Doch von dem Vorhaben ist die Landesregierung abgerückt und will den islamischen Religionsunterricht neu organisieren. Hierfür plane Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die Gründung eines „Sunnitischen Schulrats“ als Stiftung des öffentlichen Rechts.

Vertragsentwürfe widersprächen Neutralität

Das Land müsste dafür mit den islamischen Religionsgemeinschaften einen Grundlagenvertrag abschließen. Im Vorstand des neuen Gremiums sollen neben Vertretern der Religionsgemeinschaften auch Experten und staatliche Vertreter (Geschäftsführer) sitzen, die unter von Land und Religionsgemeinschaften unter Einstimmigkeit gewählt werden.

Die Landesregierung soll einen entsprechenden Entwurf des Vertrags und die Stiftungssatzung den Landesverbänden bereits vorgelegt haben. Kenner aus den Reihen der islamischen Religionsgemeinschaften sind skeptisch: Die islamischen Gemeinschaften seien nicht angemessen berücksichtigt worden, die Entwürfe stellten das Selbstbestimmungsrecht auf den Kopf bzw. machten es gegenstandslos und widersprächen der Neutralität der Landesregierung.

Anträge der Religionsgemeinschaften ruhen

In Deutschland wird der Religionsunterricht, ganz gleich welcher Konfession, von der jeweiligen Religionsgemeinschaft verantwortet. Die Erteilung und Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach bedarf einer Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaft, da der Staat nicht darüber entscheidet, welche Inhalte in einem solchen Religionsunterricht vermittelt werden. Aufgabe des Staates ist die Gewährleistung des Unterrichts, die Einstellung der Lehrer (in Mitbestimmung der islamischen Religionsgemeinschaften) und das Tragen der anfälligen Kosten.

Damit jedoch der islamische Religionsunterricht zum Regelunterricht werden kann, muss zunächst die Trägerschaft geklärt werden.  Die Anträge dazu wurden jedoch bislang nicht vom Kultusministerium in Baden-Württemberg genehmigt – die Bearbeitung ruht. Somit bleibt die Frage des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts vorerst unbeantwortet.

Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt

Ob die islamischen Religionsgemeinschaften die Idee einer provisorischen sunnitischen Stiftung unter Mitbestimmung und Kontrolle der Landesregierung unterstützen werden, ist fraglich. Zum einen werden sie in ihrem Selbstbestimmungsrecht stark eingeschränkt werden, da der Einfluss des Landes nicht vorhersehbar ist, und zum anderen wäre die Zustimmung eine Bestätigung dafür, dass die Landesverbände gemäß der baden-württembergischen Regierung nicht die Voraussetzungen einer islamischen Religionsgemeinschaft nicht erfüllen. Dies wäre ein großer Rückschlag hinsichtlich der Etablierung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Fach und verfassungsrechtlich bedenklich.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Islamischer Religionsunterricht fördert den Islam. Alleine deshalb wäre dieser Unterricht kontraproduktiv und von Nachteil der Deutschen Bevölkerung. Da dieser Unterricht vom Steuerzahler bezahlt werden soll wäre es auch Steuer Verschwendung Unterricht in Schulgebäuden erweckt den falschen Eindruck, dass es dabei um etwas wahres, reales, wissenschaftlich gesicherteres geht. Deshalb sollte in Schulgebäuden keine Esoterische Nonsense unterrichtet werden wie Astrologie, Religion. Die Initiative ruht glücklicherweise. Kritika wünscht, sie möge bis zum jüngsten Tage und in Frieden ruhen. Wenn Muslims auf eigene Kosten und kontrolliert von den Deutschen Behörden, einen IslamUnterricht organisieren möchten, sollte das innerhalb vom Staat festgesetzte Grenzen und ausserhalb von Schulgebäuden möglich sein. Gruss, Kritika
18.12.18
21:42
Hessen bereitet den Abschied vom Islamischen Religionsunterricht vor sagt:
[…] Staat gerade unliebsame Verbände loszuwerden, indem ein umstrittenes und mit großer Sicherheit verfassungswidriges Stiftungsmodell aufgebaut wird. In Niedersachsen versucht man von staatlicher Seite aus vorzugeben, was im […]
21.02.19
0:16
Islamunterricht an öffentlichen Schulen in Deutschland - Fremdeninfo sagt:
[…] dafür eine Stiftung unter staatlicher Aufsicht. Der entsprechende Vertragsentwurf wurde innermuslimisch stark diskutiert und kritisiert. Nach wochenlangen Gesprächen haben sich zwei von vier islamischen Religionsgemeinschaften für […]
12.08.25
21:05
Veritas sagt:
Behauptung: „Islamischer Religionsunterricht fördert den Islam. Alleine deshalb wäre dieser Unterricht kontraproduktiv und von Nachteil der deutschen Bevölkerung.“ • Faktenlage: Religionsunterricht ist in Deutschland grundgesetzlich verankert (Art. 7 GG) als ordentliches Lehrfach. Er dient nicht einer missionarischen Förderung einer Religion, sondern der Reflexion des eigenen Glaubens sowie der Auseinandersetzung mit ethischen und gesellschaftlichen Fragen aus religiöser Perspektive. Für christlichen, jüdischen oder buddhistischen Religionsunterricht gilt das Gleiche – also auch für den islamischen. • Wissenschaftliche Erkenntnis: Studien zeigen, dass konfessionell verankerter Religionsunterricht, Integration fördert, den Dialog zwischen Religionen stärkt und das Fundament für ein reflektiertes, kritisches Verhältnis zur eigenen Religion legt (z. B. Uslucan & Spielhaus, 2016). •Fehler der Argumentation: Der Post nimmt an, dass Religionsunterricht automatisch „Indoktrination“ sei. Empirisch ist eher das Gegenteil der Fall: Gerade der fehlen­de regulierte Unterricht führt dazu, dass Jugendliche Antworten in intransparenten und potenziell problematischen Kontexten suchen. 2. Behauptung: „Da dieser Unterricht vom Steuerzahler bezahlt werden soll, wäre es Steuer-Verschwendung.“ • Grundgesetzliche Lage: Der Religionsunterricht gilt als ordentliches Lehrfach, daher ist die Finanzierung durch den Staat keine Sonderleistung für Muslime, sondern die logische Gleichbehandlung aller Religionen. Würde man dies ausschließlich Muslimen verweigern, wäre es ein klarer Bruch mit dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG). • Vergleich: Katholischer und evangelischer Religionsunterricht wird seit Jahrzehnten in allen Bundesländern aus Steuermitteln bezahlt. Wer den Islam davon ausschließen will, fordert also eine ungleiche Behandlung von Religionsgemeinschaften. • Wissenschaftlich belegte Funktion: Integration durch schulische Beteiligung ist gesamtheitlich günstiger für den Staat, auch finanziell – weil Jugendliche dadurch stabilere Bildungsbiografien und bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe entwickeln. 3. Behauptung: „Unterricht in Schulgebäuden erweckt den falschen Eindruck, dass es dabei um etwas Wahres, Reales, wissenschaftlich Gesichertes geht. Deshalb sollte in Schulen keine Esoterik wie Astrologie oder Religion unterrichtet werden.“ • Kategorisierungsfehler: Religionen sind keine „Esoterik“. In der Wissenschaft werden Religionen als sozial- und kulturprägende Phänomene untersucht. Sie bilden seit Jahrtausenden Teil sämtlicher Zivilisationen und prägen Werte, Moralvorstellungen und kulturelle Identitäten. Astrologie hingegen gehört klar in den Bereich pseudowissenschaftlicher Praktiken ohne gesellschaftsbildende Institutionen. • Didaktische Perspektive: Im schulischen Religionsunterricht geht es nicht um ein „Beweisen“ religiöser Wahrheitsansprüche, sondern um die reflexive Auseinandersetzung: Was bedeutet Religion für Individuen, Gesellschaft, Moral und Kultur? Das ist ein zentrales Element humanistischer Bildung. • Demokratiepädagogik: Der Umgang mit Religion im Unterricht fördert das Verständnis für weltanschauliche Vielfalt und beugt Vorurteilen vor. Wissenschaftlich ist nachgewiesen, dass junge Menschen, die Religion systematisch im Unterricht behandeln, toleranter und dialogfähiger sind (z. B. Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, 2007). 4. Behauptung: „Muslims können ihren eigenen Unterricht außerhalb von Schulen organisieren, aber nur unter deutscher Kontrolle.“ • Problematische Annahme: Diese Aussage stellt Muslime unter Generalverdacht, sie könnten ohne staatliche Kontrolle etwas „Gefährliches“ tun. Das widerspricht rechtsstaatlicher Gleichbehandlung. Katholische, evangelische oder jüdische Religionsgemeinschaften dürfen Unterricht in staatlichen Schulen gestalten, im Rahmen staatlicher Aufsicht – genau das gilt selbstverständlich auch für den muslimischen. 5. Fazit – wissenschaftliche Entkräftung • Der Text arbeitet mit Vorurteilen („Islam = Gefahr“), Falschkategorisierungen („Religion = Esoterik“) und einem Doppelstandard, da er Muslime von einem Recht ausschließen will, das für andere Religionsgemeinschaften selbstverständlich gilt. • Islamischer Religionsunterricht ist kein Propagandainstrument, sondern ein pädagogisches Mittel zur Integration, zur Reflexion des Glaubens und zur Förderung von Toleranz. • Die Finanzierung durch Steuermittel ist keine Verschwendung, sondern ein Ausdruck fundamentaler religionsrechtlicher Gleichbehandlung und dient langfristig dem gesellschaftlichen Frieden. • Eine wissenschaftlich reflektierte Einbindung von Religion in den Unterricht ist kein Widerspruch zur säkularen Schule, sondern notwendiger Bestandteil einer pluralistischen Demokratie. 👉 Insgesamt zeigt sich: Der Post ist ein Beispiel für islamfeindliche Rhetorik, die mit emotionalen Behauptungen operiert, aber weder juristisch, noch bildungswissenschaftlich oder gesellschaftspolitisch tragfähig ist.
17.08.25
17:22