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Auch 29 Jahre nach dem Genozid in Bosnien und Srebrenica ist das Trauma nicht überwunden. Noch immer werden Opfer identifiziert und beigesetzt. Dabei spielt das ICMP eine wichtige Rolle. Ein Interview.
Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Deutschland darf weiter an Israel Waffen liefern. Über die Klage wegen Beihilfe zum Völkermord haben die Richter noch nicht entschieden.
Bosnien-Herzegowina geht erstmals gerichtlich gegen einen mutmaßlichen Völkermord-Leugner vor. Bald könnten viele weitere solcher Klagen folgen, wenn ein geplanter UN-Beschluss den Weg ebnet.
Trotz intensiver Bemühungen um eine Waffenruhe im Gaza-Krieg lässt ein Durchbruch auf sich warten. Derweil beginnt die erste Anhörung gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe zum Völkermord.
Ab Montag steht Deutschland vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen. Der Vorwurf: Beihilfe zu möglichem Völkermord an den Palästinensern. Der Kläger: Nicaragua. Sein Antrag umfasst 43 Seiten.
Im laufenden Völkermord-Verfahren gegen Israel hat der Internationale Gerichtshof entschieden, schnell die Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen. Die bestehende Hungersnot müsse gestoppt werden.
Ein wegweisender Erfolg für Südafrika. Das höchste UN-Gericht entschied, dass Israel Maßnahmen ergreifen müsse, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Allerdings gab es keine Aufforderung, den Krieg einzustellen.
Erstmals muss sich Israel dem Vorwurf des Völkermordes im Gaza-Krieg stellen. Südafrika hat Klage erhoben vor dem Internationalen Gerichtshof. Israel weist den Vorwurf zurück.
Zum ersten Mal muss sich Israel vor Gericht verantworten. Südafrika wirft Israel Völkermord an den Palästinensern in Gaza vor. Am Donnerstag beginnen die Anhörungen.