









Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln im März. Nun will sich die Partei gegen dieses Urteil wehren.
Die AfD im Brandenburger Landtag ist mit einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz gescheitert. Sie fühlte sich stigmatisiert, weil der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über Verdachtsfälle von Parteien informieren kann.
Die AfD ist vor Gericht gezogen, um zu verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstufen darf. Nach fast zehnstündiger Verhandlung folgt die Entscheidung.