









In Düsseldorf hat eine Grundschule das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Als Grund für die Änderung der Schulordnung wurde die Wahrung des Schulfriedens angegeben.
Der Jurist Merkel kritisiert das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass der Aspekt des Schulfriedens missbraucht werden könne, um Lehrerinnen das Kopftuch tragen dennoch zu verbieten und damit ihr Grundrecht einzuschränken.