
Der geplante Staatsvertrag des Landes Niedersachsen mit den islamischen Religionsgemeinschaften sieht keine Einrichtung von islamischen Gebetsräumen an öffentlichen Schulen vor.

Der niedersächsische Verfassungsschutz warnt vor zunehmender Islam- und Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft.

Bis Ende des Jahres soll in Niedersachsen ein Staatsvertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften des Landes unterzeichnet werden. Ursprünglich hatte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) den Vertrag bereits Anfang des Jahres unterzeichnen wollen.
In Niedersachsen wurde in einer Studie die Vorlieben bei der Nachbar-Wahl festgehalten. Von den Anhängern der drei großen Weltreligionen schnitten Muslime am schlechtesten ab.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein generelles Kopftuchverbot gekippt hat, ziehen immer mehr Bundesländer nach. Das niedersächsische Kultusministerium hat heute einen Kopftuch-Erlass herausgegeben.

In Niedersachsen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, damit können muslimische Lehrerinnen zum Beginn des neuen Schuljahres am 3. September an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen.
Künftig soll in Niedersachsen das Fach „Islamische Religion“ für angehende Lehrer aller Schularten zur Wahl stehen. Somit möchte man sich den aktuellen Entwicklungen anpassen, so das Landeskabinett.
Der Kopftuchstreit an Niedersachsens Schulen ist beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern. Der wesentliche Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.
Die Schura Niedersachsen steht kurz vor einem Staatsvertrag mit der Landesregierung. Die Gründung eines neuen ZMD-Landesverbandes sorgt indes für Verwirrung. Allerdings ist Einigung in Sicht.
Die Fraktionen des Bündnis90/Die Grünen und der SPD haben kürzlich einen Antrag bei der Niedersächsischen Landesregierung gestellt. Gefordert wird eine gesonderte Erfassung von islamfeindlichen Taten.