









Die Neuregelung der Verleihung von Körperschaften in Nordrhein-Westfalen trifft auf ein geteiltes Echo bei muslimischen Spitzenvertretern der Religionsgemeinschaften. Manche äußern Sorge vor einer Ungleichbehandlung.
Nordrhein-Westfalen will die Verleihung von Körperschaftsrechten erschweren. Besonders muslimische Religionsgemeinschaften dürften es dann schwerer haben, als Körperschaft anerkannt zu werden. Kirchen und Jüdische Gemeinden sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.