
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält eine Juristin wegen ihres Kopftuchs für ungeeignet für den Staatsdienst. Das Neutralitätsgebot habe Vorrang.

Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.