
Eine Frau will auch beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen. Mit einer entsprechenden Klage scheitert sie aber vor den Gerichten.

Es bleibt dabei: Verbietet ein Staat seinen Bürgern, sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen, verstößt er damit nicht gegen die Religionsfreiheit. Selbst bei den Strafen hat er weitgehend freie Hand.