









Immer wieder gibt es Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz, die nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen. Dies liegt an einem Sonderrecht für Kirchen und religiöse Gemeinschaften. Nun haben katholische Würdenträger die Behandlung von „Nicht-Christen“ in kirchlichen Einrichtungen genauer präzisiert.
Ein Verbot, dass Schülerinnen während des Unterrichts an einer Berufsoberschule das Tragen eines gesichtsverhüllenden Schleiers verbietet, begrenzt nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht in unzulässigerweise das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung.