









Die Anwaltskammer von Lyon hat ihre Geschäftsordnung geändert. Künftig ist das Tragen von religiösen Zeichen wie das Kopftuch für Anwältinnen verboten.
Der Deutsche Anwaltsverein bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit eines Burka-Verbotes in Deutschland, und stellt den Sinn einer solchen Forderung in Frage.