
Der Islamrat und der ZMD haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Einführung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) heute entschieden.

Für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts an NRW-Schulen könnte ein Gerichtsurteil aus Münster von großer Bedeutung sein. Zwei islamische Religionsgemeinschaften klagen gegen das Land.

Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ plant ihren Namen in „Deutsche muslimische Gemeinschaft“ zu ändern.

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung in Sachsen-Anhalt plant ein Burkaverbot und das Bestattungsrecht zu erweitern. Eine entsprechende Vorlage soll im Kabinett besprochen werden.

Am Donnerstag wird vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage des Islamrates und des ZMD verhandelt. Es geht um den islamischen Religionsunterricht und die Anerkennung der Kläger als islamische Religionsgemeinschaften. Murat Gümüş, Generalsekretär des Islamrates und stellvertretender Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, spricht im IslamiQ-Interview über die Hintergründe des Verfahrens.

Bildungsexpertin empfiehlt multi-religiöses Feiern an Schulen, um der gesellschaftlichen Vielfalt an Schulen gerecht zu werden.

Es ist eine kleine Minderheit, die über das Internet und Soziale Medien Krawall macht und Andersdenkende beeinflussen oder mundtot machen will. So beschreibt die Tübinger Gastprofessorin Strube im Interview neurechte christliche Strömungen und spricht auch über die AfD und Pegida.

Eine Bedrohung für das Abendland? Ein orientalischer Märchenspielplatz in Berlin-Neukölln sorgte im Internet für islamfeindliche Reaktionen. Die Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey findet die Diskussion absurd.

Ein muslimischer Schüler wurde an einer katholischen Bekenntnisgrundschule in NRW abgewiesen und zog vor Gericht. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerde ab. Das Urteil ist unanfechtbar.