Kopftuchverbot

Evangelische Kirche verteidigt Kopftuchregelung an Gesamtschule

Eine evangelische Gesamtschule in Gelsenkirchen untersagt das Tragen eines Kopftuchs. Die Evangelische Kirche in Deutschland verteidigt diese Regelung. Sie sieht darin keinen Eingriff, sondern einen Ausdruck gelebter Religionsmündigkeit.

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Symbolbild: Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach der Diskussion um ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an einer Schule im niedersächsischen Melle rückt nun auch die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) in den Blick. Die Schule in freier Trägerschaft untersagt Kopfbedeckungen in Unterricht und Gemeinschaftsbereichen. Religiös begründete Kopfbedeckungen sind ab dem 14. Lebensjahr möglich, müssen jedoch zuvor mit Lehrkräften und Schulleitung abgestimmt werden.

Nachdem der Träger der Schule die Regelung bereits verteidigt hatte, stellt sich nun auch die Evangelische Kirche dahinter. Auf Anfrage von IslamiQ verweist ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf die besondere Struktur der Schule, die im vergangenen Jahr den zweiten Platz beim Deutschen Schulpreis erhielt. Ein Grund dafür sei die „partizipativ organisierte Schulstruktur“, die sich in einem sozial herausfordernden Umfeld bewährt habe.

Kopftuchregelung sei keine Hürde

Zur Kopftuchregelung sagte der EKD-Sprecher, religionsmündige Schülerinnen und Schüler hätten an der Schule grundsätzlich die Möglichkeit, ein Kopftuch oder andere religiöse Symbole zu tragen: „Wenn religionsmündige Schülerinnen sich an der betreffenden Schule entscheiden, ein Kopftuch oder andere religiöse Symbole tragen zu wollen, ist das möglich.“ Die erforderliche Kommunikation mit Lehrkräften und Verantwortlichen verstehe man nicht als Hürde, sondern als pädagogischen Ansatz: „Dass Schülerinnen solche Entscheidungen mit den Lehrer*innen und den Leitungsverantwortlichen kommunizieren, nimmt sie als religionsmündige Menschen ernst. Gerade so wird gelebte Religionsmündigkeit, Religionsfreiheit und der Dialog über Religion gefördert.“

Die EKD betonte zudem den Gestaltungsspielraum freier Schulen. „Jede freie Schule kann unter Wahrung des Grundgesetzes für sich festlegen, wie man an der Schule miteinander umgeht und was das Schulprofil ist“, sagte der Sprecher. Dazu gehöre auch der Umgang mit religiösen Symbolen. Eltern und Schülerinnen stimmten diesem Profil bei der Aufnahme zu.

Kein Statement der Schule

Die EKD gebe lediglich allgemeine Orientierungslinien für evangelische Schulen vor, schreibe jedoch keine konkreten Regelungen vor. „Das ist Aufgabe der Schulträger und vor allem der Schule mit ihrer Schulgemeinschaft selber“, erklärte der Sprecher. Dadurch entstehe eine „Vielgestaltigkeit evangelischer Schulen“, die offen für alle interessierten Schülerinnen und Schüler seien.

Die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen wird von rund 1.200 Schülerinnen und Schülern besucht, etwa ein Drittel aus muslimischen Familien. Die Schule selbst wollte sich trotz mehrfacher Anfrage nicht öffentlich äußern.