Das umstrittene Kopftuchverbot an Österreicher Schulen soll ab 2026 starten. Der Ministerrat hat die Gesetzesvorlage am Dienstag angenommen.

Das Kopftuchverbot an Schulen in Österreich soll ab den Semesterferien 2026 mit einer Aufklärungsphase starten. Anschließend sind ab dem Schuljahr 2026/27 Sanktionsbestimmungen geplant. Der Ministerrat hat die betreffende Gesetzesvorlage am Dienstag angenommen; im Dezember soll sie auf der Tagesordnung des Nationalrats stehen. Laut dem letzten Stand soll das Verbot nicht nur bis zur achten Klasse, sondern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten. Das Gesetz soll an sämtlichen öffentlichen und privaten Schulen gelten – ausschließlich im Schulgebäude. Bei schulischen Aktivitäten außerhalb der Schule, wie bei Kursen oder Projekttagen, soll es nicht gelten. News.at berichtete dazu.
Nach Angaben der Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) wurden die Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren gründlich eingearbeitet, um die „Verfassungskonformität weiter abzusichern“. Das zweistufige Vorgehen soll auch diesem Ziel dienen: Zunächst ist eine Aufklärungsphase zur Sensibilisierung vorgesehen. Hier sollen Eltern und Kinder in Gesprächen vorbereitet und über die Maßnahmen aufgeklärt werden. Bei Drohungen oder Druck, wolle man bereits in dieser ersten Phase gegensteuern. In der zweiten Stufe – mit Beginn des Schuljahres September 2026 – sollen die Sanktionsregelungen wirksam werden.
Konkret sieht das Gesetz folgende Vorgehensweise vor: Wenn ein Mädchen in der Schule ein Kopftuch trägt, muss die Schulleitung zunächst ein Gespräch mit ihm und seinen Erziehungsberechtigten führen. Bei einem erneuten Verstoß, werden die Schülerin und die Eltern zu einem verpflichtenden Termin gerufen. Bei weiteren Wiederholungen werde der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger eingeschaltet. Weiter drohe den Eltern eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro, alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen. Solche Sanktionen können außerdem verhängt werden, wenn Eltern ein notwendiges Perspektivengespräch bei drohendem Schulabbruch verweigern.
Die Gesetzesvorlage verbietet ausdrücklich das Tragen eines Kopftuchs, „das nach islamischer Tradition das Haupt bedeckt“. Nach Angaben des Bundeskanzleramts umfasst dies sämtliche Varianten – vom Hijab bis hin zur Burka. Die Verantwortung für die Einhaltung liege bei den Erziehungsberechtigten. In einer Aussendung betonte Plakolm, dass jedes Mädchen in Österreich frei, sichtbar und selbstbestimmt aufwachsen solle – ohne Zwang, ohne Furcht und ohne festgelegte Rollenbilder.