Nach Kritik an einem Rundschreiben, das das Tragen von Kopftüchern untersagte, hat die Schule in Melle reagiert. Die Antragspflicht für das Kopftuch wird vorerst aufgehoben – die Schulordnung soll überprüft werden.

Die Lindenschule Buer in Melle hat auf die anhaltende Kritik an ihrer Regelung zum Tragen von Kopfbedeckungen reagiert. In einer Mitteilung an die Eltern erklärte die Schulleitung, dass die Antragspflicht für das Tragen eines Kopftuchs „vorübergehend ausgesetzt“ werde. Schülerinnen, die bereits ein Kopftuch tragen, dürften dies „selbstverständlich weiterhin und ohne Antrag“ tun.
Zuvor hatte ein Rundschreiben vom 4. November für Aufsehen gesorgt. Darin hieß es, dass Kopfbedeckungen – einschließlich Kopftüchern – im Schulgebäude nicht erlaubt seien, es sei denn, die Schulleitung genehmige eine Ausnahme. Mehrere Eltern und Beobachter sahen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit.
In der neuen Mitteilung verweist die Schule nun auf den Gleichheitsgrundsatz: Alle Kinder sollten – unabhängig von Herkunft oder Religion – gleich behandelt werden. Während modische Kopfbedeckungen wie Mützen oder Caps weiterhin nicht erlaubt seien, respektiere man „selbstverständlich religiös begründete Ausnahmen“. Um Missverständnisse zu vermeiden, wolle man die eigene Schulordnung nun überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Auch die Bürgermeisterin der Stadt Melle, Jutta Dettmann, hat sich inzwischen zu dem Fall geäußert. Sie zeigte sich „verwundert und irritiert“ über das Rundschreiben und betonte, dass sie diese Haltung „nicht teilt“. Dettmann stellte klar, dass sie „hinter dem Grundgesetz“ stehe und dass die Religionsfreiheit ein „verfassungsrechtlich zugesichertes Grundrecht“ sei. Die Bürgermeisterin hob hervor, dass Melle eine „bunte und vielfältige Stadtgesellschaft“ sei, zu der auch die freie Ausübung religiöser Überzeugungen gehöre.
Nach eigenen Angaben hat Dettmann bereits am Freitagmorgen das Gespräch mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) aufgenommen. Dort sei eine Prüfung zugesagt worden. Auch das Niedersächsische Kultusministerium hatte zuvor gegenüber IslamiQ angekündigt, den Fall zu prüfen. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Melle zeigte sich über die Regelung irritiert.