Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) behandelt die Schäden von übler Nachrede und Verdacht. Der Koran wurde offenbart, um die menschliche Natur, also die Fitra, zu schützen. Er helfe Muslimen dabei, einen ausgewogenen und aufrichtigen Charakter zu entwickeln.
Zum Schutz des Einzelnen und des gesellschaftlichen Friedens verbiete Allah drei schädliche Eigenschaften: „Su-i Zan“ (schlecht über andere denken), „Tadschassus“ (ausspionieren) und „Giyba“ (üble Nachrede). Verdacht sei nicht schlimm, solange er nicht ohne Beweise öffentlich geäußert werde. Spionage verletze die Privatsphäre, und üble Nachrede schade selbst dann, wenn sie wahr sei. Diese drei Eigenschaften untergrüben Vertrauen und zerstörten sozialen Frieden.
Wo Vertrauen fehle, entstehen Kälte und Streit. Am meisten aufpassen müssen Muslime dabei auf ihre Zunge. Denn sie kann beruhigen oder verletzen, trösten oder entzweien.
Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) behandelt das Thema, dass Glaube und gesellschaftliche Verantwortung untrennbar verbunden seien. Anhand der Sure al-Mâûn werde verdeutlicht, dass wahre Frömmigkeit nicht nur in der Erfüllung der Gebete bestehe, sondern auch in Fürsorge für Bedürftige, Waisen und Schwache.
Der Koran mahne, Glaubenspraxis aufrichtig zu verrichten, ohne Heuchelei oder Selbstinszenierung, und sie stets mit Mitgefühl, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein zu verbinden. Wer an das Jenseits glaube, solle sensibel auf die Not anderer reagieren und zum Guten anregen. Äußere Erscheinung oder Besitz seien vor Allah ohne Bedeutung – entscheidend seien Herz, Absicht und Tat. Die Predigt ruft dazu auf, Glauben und Nächstenliebe in Einklang zu leben und stets das Wohlgefallen Allahs zu suchen.
In der Freitagspredigt des Verbands der islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um die Umra. Wörtlich bedeute der Begriff „Umra“ besuchen, beabsichtigen. In der Fiqh-Terminologie bezeichnet es die Durchführung von spezifischen Ritualen beim Besuch der Kaaba. Nach der hanafitischen Rechtsschule ist es eine starke Sunna, einmal im Leben die Umra zu vollziehen. Da die Erfordernisse der Umra geringer seien als bei der Hadsch, werde diese als „kleine Pilgerfahrt“ bezeichnet.
Es gibt Orte, von denen Menschen träumen und die sie bei der ersten Gelegenheit unter allen Umständen besuchen möchten. Auch wenn diese Orte Menschen psychologisch befriedigen mögen, gebe es dafür keine jenseitige Belohnung und sie befrieden die Seele nicht. Die heiligen Stätten, von denen jeder Muslim träume und sie abermals sehen möchte, sorgen für die innere Ruhe ihrer Besucher und besänftigen ihre Seelen.
Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.