Schweiz

Restaurant verweigert Muslimin mit Kopftuch den Eintritt

In Genf wurde einer Muslimin der Zutritt zu einem Restaurant verweigert, weil sie ein Kopftuch trug. Das Lokal verweist auf eine Hausregel, die grundsätzlich alle Kopfbedeckungen untersagt.

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07
2025
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Hotelrestaurant © John Hickey-Fry auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Eine junge Muslimin berichtet, dass ihr der Zutritt zu einem Restaurant in der Genfer Innenstadt verwehrt wurde – offenbar wegen ihres Kopftuchs. Das Lokal an der Rue du Rhône habe sich laut der Betroffenen auf eine Regel berufen, die alle Kopfbedeckungen untersagt.

Gegenüber dem Westschweizer Rundfunk RTS äußerte die Muslimin ihre Bestürzung: Es sei schmerzhaft, so etwas in einer internationalen Stadt wie Genf zu erleben. Sie beobachte zunehmend offenes, rechtsextremes Gedankengut – dem wolle sie entschieden entgegentreten.

Die Betroffene will rechtliche Schritte eingehen. Unterstützt wird sie von einer Stiftung aus Genf, die sich gegen antimuslimischen Rassismus einsetzt. Die Organisation stuft die Hauspolitik des Restaurants als diskriminierend ein. Das Tragen religiöser Kleidung sei in der Schweiz gesetzlich geschützt – auch in öffentlich zugänglichen privaten Einrichtungen.

Der Vorfall löste auch in sozialen Netzwerken Empörung aus. Zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer berichteten von ähnlichen Erfahrungen in demselben Restaurant. Fotos und Videos zeigen Gäste mit Hüten – obwohl das Lokal angibt, Kopfbedeckungen ausnahmslos zu untersagen.