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Umfrage

Kliniken und Gefängnisse nehmen im Ramadan Rücksicht auf Fastende

Am 21. April endet der islamische Fastenmonat Ramadan. Bis dahin verzichten gläubige Muslime tagsüber auf Essen und Trinken. Auch die Krankenhäuser oder Gefängnisse in Brandenburg stellen sich darauf ein.

16
04
2023
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Muslimische Seelsorge im Gefängnis
Symbolbild: Gefängnisseelsorge © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Kein Essen und Trinken zwischen Sonnenauf- und untergang während des Ramadan – das ist schon im normalen Alltag für gläubige Muslime eine Herausforderung. In besonderen Situationen, beispielsweise bei Krankenhausaufenthalten oder im Strafvollzug, funktioniert das Fasten nur mit besonderer Rücksichtnahme. Kliniken und Gefängnisse in Brandenburg versuchen daher, praktizierenden Muslimen entgegenzukommen und ihnen eine Teilnahme am Ramadan zu ermöglichen, ergab eine Umfrage.

„Religiöse Belange mit Medizin im Einklang“

„In der Vergangenheit hat es da keine Probleme gegeben“, sagte beispielsweise Björn Saeger, Sprecher des Universitätsklinikums Brandenburg/Havel. Man versuche, religiöse Belange mit medizinischen Erfordernissen in Einklang zu bringen. So seien Menschen mit schweren Erkrankungen in ihrer Verpflichtung zum Fasten ohnehin eingeschränkt. „Die Patienten sind ausreichend sensibilisiert für den ärztlichen Rat“, so der Kliniksprecher. Aber auch die Vergabe von Mahlzeiten nach Sonnenuntergang sei möglich. Bei muslimischen Mitarbeitern im ärztlichen und pflegerischen Personal nehme man ebenso Rücksicht, so der Kliniksprecher. So lege man etwa ein Augenmerk darauf, ob fastende Kollegen Kreislaufprobleme bekämen oder anderweitig Unterstützung bräuchten, so Saeger.

Auch das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus versucht nach eigenen Angaben bei seinen Mitarbeitern private Bedürfnisse mit dienstlichen Angelegenheiten in Einklang zu bringen. Dies könne etwa bedeuten, dass muslimische Kollegen vermehrt Urlaubstage während des Ramadan nähmen oder in der Schichtarbeit eher die Tagesrandzeiten oder Nachtstunden bevorzugten, sagte Kliniksprecherin Charlotte Kunst.

„Respekt und Toleranz gegenüber Ritualen“

Auf die Belange praktizierender Muslime wird auch in den Justizvollzugsanstalten soweit wie möglich Rücksicht genommen, wie das Justizministerium in Potsdam erklärte. „Den Ritualen der Religionsausübung wird mit Respekt und Toleranz begegnet“, betonte der Leiter des Ministerbüros, Daniel Rosentreter.

Insbesondere hätten Muslime die Möglichkeit, Speisen und Getränke nach Sonnenuntergang einzunehmen und tagsüber zu fasten. So werde die Kost entweder später an diese Gefangenen ausgegeben oder in Behältern warm gehalten. Die Speisen könnten die Häftlinge auch im Haftraum zu sich nehmen oder eigene Mahlzeiten zum Verzehr nach Sonnenuntergang zubereiten. In den Haftbereichen und Arbeitsbetrieben könnten Gefangene die Gebetszeiten einhalten, hieß es. Zum Abschluss des Ramadan werde zudem bei Bedarf ein Zuckerfest mit Gebet angeboten.

Zu dem Zuckerfest am 21. April rechnen die Muslime in Brandenburg auch in den Gemeinden mit deutlich mehr Besuchern als sonst. „Der Andrang ist sehr groß, wir erwarten zwischen 450 und 700 Besucher“, berichtete etwa Issmaail Mouliji, Vorsitzender des Vereins der Muslime in Potsdam e.V. So kämen auch viele Gäste aus den umliegenden Orten, in denen es keine Gemeinde gebe. In diesem Jahr habe man zwei Sporthallen mit Spielplatz angemietet, da die Räume der Gemeinde für das Zuckerfest nicht ausreichten, so Mouliji. (dpa, iQ)