Friedrich-Ebert-Stiftung

Gutachten über die rechtliche Gleichstellung des Islams

Die Friedrich-Ebert Stiftung hat heute ein Gutachten über die Gleichstellung des Islams veröffentlicht. Darin sehen Experten noch Handlungsbedarf für eine tatsächliche Gleichstellung. Zugleich werden aber auch die großen Fortschritte der letzten Jahren erwähnt.

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05
2015
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Bei der rechtlichen Anerkennung des Islams als Religionsgemeinschaft in Deutschland ist nach Experteneinschätzung noch viel zu tun. In den vergangenen Jahren habe es zwar einige Fortschritte gegeben, aber islamische Religionsgemeinschaften seien noch längst nicht mit anderen gleichgestellt, sagte die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus am Dienstag in Berlin. Sie hat gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Martin Herzog für die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung ein Gutachten zu dem Thema erstellt. Darin beklagen sie, es gebe derzeit nicht überall die volle Freiheit zur islamischen Religionsausübung.

„Anerkennung meint die religionsrechtliche Teilhabe, die Umsetzung von Religionsfreiheit sowie Wertschätzung und Gleichstellung. Nicht zuletzt bedeutet die rechtliche Anerkennung ein Bekenntnis zur muslimischen Bevölkerung in diesem Land“, so Riem Spielhaus, Mitautorin des Gutachtens. Das Religionsverfassungsrecht sieht dabei nicht die Anerkennung von Religionen sondern von deren Gemeinschaften vor. Es geht laut Spielhaus also letztlich nicht um eine Anerkennung des Islams als Religion, sondern um den Rechtsstatus einer Religionsgemeinschaft für islamische Organisationen“, heißt es in der Pressemitteilung der Friedrich-Ebert Stiftung.

Einige Bundesländer seien zwar mit Übergangslösungen, Modellprojekten und neuen rechtlichen Regelungen vorangegangen. In fast allen Ländern gebe es beispielsweise islamischen Religionsunterricht. Mehr als die Hälfte der Länder biete – nach islamischem Ritus – Erdbestattungen ohne Sarg an. Mehrere Länder hätten auch Lehrstühle und Studiengänge für islamische Theologie eingerichtet. Es gebe einige feste Kommunikationsgremien zwischen dem Staat und islamischen Organisationen, zum Teil sogar Verträge zwischen beiden Seiten, etwa in Hamburg und Bremen.

„An Stelle der derzeit stockenden Anerkennung als Körperschaft haben Staatsverträge sowie Partnerschaftsmodelle zwischen Staat und muslimischen Organisationen als Formen der Anerkennung an Bedeutung gewonnen“, erklärt Martin Herzog, Jurist an der Universität Erlangen. „Die rechtliche Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften ist also in Deutschland möglich.“ Positiv hervorgetan haben sich dabei die Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg.“ Bislang habe aber noch keiner der großen islamischen Verbände den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt.(dpa/iQ)

Das Gutachten ist hier einsehbar: http://library.fes.de/pdf-files/dialog/11386.pdf