Ramadan 2026

Wie können Eltern ihre Kinder zum Ramadanfest vom Unterricht freistellen?

Am 20. März 2026 begehen Muslime das Ramadanfest. Viele Schüler möchten sich vom Unterricht befreien lassen. In welchem Bundesland ist dies möglich? IslamiQ gibt einen Überblick.

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Ramadan © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.
Symbolbild: Ramadan © shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Am Freitag begehen Muslime weltweit das dreitätige Ramadanfest (20.03 – 22.03.2026). Einen Monat lang haben Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefastet und dabei auf Essen und Trinken verzichtet.

In Deutschland gibt es noch keine einheitliche Lösung zur Befreiung vom Schulunterricht für muslimische Schüler an islamischen Feiertagen wie dem Ramadanfest oder dem Opferfest.

Allerdings haben Eltern das Recht, ihre Kinder an islamischen Feiertagen vom Unterricht zu beurlauben. Die Beurlaubung gilt jedoch nur für den ersten Tag des jeweiligen religiösen Festes. Der Antrag ist schriftlich beim Klassenlehrer oder der Schulleitung einzureichen.

Beurlaubung zum Ramadanfest

In Deutschland liegt die Gestaltung religiöser Feiertage in der Verantwortung der Länder.  In elf von 16 Bundesländern haben muslimische Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder für den ersten Tag des Ramadanfests, also für Freitag, den 20.  März, von der Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltung zu befreien.

Diese sind:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen

Einen Musterantrag für die Freistellung können Sie hier herunterladen. Je nach Ort und Schule reicht es dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin es mündlich mitzuteilen. 

Unterrichtsfrei an islamischen Feiertagen

In Berlin, Hamburg und Bremen sind die islamischen Feiertage den christlichen Feiertagen gleichgestellt. Muslimische Schüler in Berlin und Bremen haben am ersten Tag des jeweiligen Feiertags unterrichtsfrei. In Hamburg genügt es, dass Schüler dem Lehrpersonal mitteilen, dass sie am ersten Tag des Ramadanfests nicht am Unterricht teilnehmen werden.

In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Aus diesem Grund können Schulen im Einzelfall selber entscheiden, ob sie ihre Schülerinnen und Schülern zu ihren religiösen Feiertagen beurlauben.