Baden-Württemberg

Gerichtsurteil: Muslimin darf nicht mit Niqab Auto fahren

Verkehrssicherheit gegen Religionsfreiheit? Eine Muslimin in Baden-Württemberg scheiterte mit ihrer Klage, beim Autofahren einen Niqab tragen zu dürfen.

19
01
2026
Symbolbild: Frau mit Niqab fährt Auto © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Frau mit Niqab fährt Auto © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Musliminnen haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keinen Anspruch darauf, mit einem Niqab Auto zu fahren. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die aus Gründen der Verkehrssicherheit eine vollständige Verhüllung des Gesichts untersagen, seien rechtmäßig – selbst dann, wenn dadurch die Religionsfreiheit eingeschränkt werde, entschied das Gericht in Mannheim.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Schutz von Leib, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer und räumten diesen Aspekten Vorrang gegenüber der Religionsausübung ein.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass ihre religiösen Überzeugungen das Tragen des Niqabs im öffentlichen Raum vorschreiben. Zudem sei sie als Mutter von sechs Kindern auf das Auto angewiesen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg lehnte ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ab, ebenso zuvor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Vergleichbare Klagen von Musliminnen waren auch in anderen Fällen erfolglos geblieben.

Zwar bestätigte der Verwaltungsgerichtshof die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung, kritisierte jedoch ausdrücklich die Begründung des Verkehrsministeriums: Die Religionsfreiheit der Klägerin sei nicht hinreichend gewürdigt worden. Das Ministerium muss den Antrag nun erneut prüfen – auch wenn das Gericht zugleich deutlich machte, dass dies voraussichtlich keine andere Entscheidung zur Folge haben wird.

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Gesunder Menschenverstand, Rationalität und Sicherheit im Strassenverkehr haben natürlich Vorrang vor religiös begründeten Verhüllungswünschen von islamisch orientierten Personen. Und das ist gut so. Auch bei Fahgastkontrollen in öffentlich zugänglichen Zügen, Bussen, Strassenbahnen muss ggfs. das Gesicht sichtbar und erkennbar sein. Keine Korantextzeile und keine Imam-Predigt könnte hierbei eine Änderung herbeiführen. Auch das ist gut so für eine liberale Gesellschaft 2026.
20.01.26
0:12