Bundesgerichtshof

Rechte Gewalt vor dem BGH: War der Mord an Mahdi bin Nacer rassistisch motiviert?

Ein Neonazi tötet Mahdi bin Nacer – verurteilt wird er nur wegen Totschlags. Nun prüft der Bundesgerichtshof, ob rassistische Motive ignoriert wurden.

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Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Berlin Verhandlung ©
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Schüler Verhandlung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein bekennender Neonazi erschießt Mahdi bin Nacer, zerstückelt seine Leiche und entsorgt sie im Rhein – doch verurteilt wird er lediglich wegen Totschlags. Ein rassistisches Tatmotiv wollte die Staatsanwaltschaft nicht erkennen. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Für die Familie des Opfers steht viel auf dem Spiel.

An diesem Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision im Fall Mahdi bin Nacer. Der 38-jährige Tunesier wurde im November 2023 im südbadischen Rickenbach von dem Neonazi Patrick E. erschossen. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte den Täter im November 2024 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt. Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe – etwa Rassismus – sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Mahdi bin Nacer war 2011 über das Mittelmeer nach Europa gekommen. Nach Stationen in Italien beantragte er 2013 in Deutschland Asyl, das abgelehnt wurde. Er lebte zuletzt mit einer Duldung in einer Geflüchtetenunterkunft am Südrand des Schwarzwalds. Dort begegnete er am 23. November 2023 seinem späteren Mörder.

Patrick E., Jäger, Waffenliebhaber und ausgewiesener Nationalsozialist, hielt sich mit seiner Familie in einer nahegelegenen Ferienhütte auf, um dort Weihnachten zu verbringen. Er gab an, sich von ben Nacer gestört und bedroht gefühlt zu haben. Kurze Zeit später ging er zu dessen Unterkunft und erschoss ihn mit einer Schusswaffe. Während der Feiertage zerstückelte er den Leichnam mit einer Machete und entsorgte die Körperteile im Rhein. Erst Monate später wurde zufällig ein Körperteil entdeckt.

Nazi-Symbole in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Hauses von Patrick E. fanden Ermittler knapp 40 legal angemeldete Schusswaffen, Granaten-Attrappen, Schwarzpulver sowie umfangreiche NS-Devotionalien und Literatur, darunter Berichte der SS-Sondereinheit Dirlewanger. Das Grundstück war mit nationalsozialistischen Symbolen versehen: ein Eisernes Kreuz, der Schriftzug „Deutsches Schutzgebiet“, eine Hundehütte mit der Aufschrift „Wolfsschanze“. Auf dem Mobiltelefon des Täters fanden sich Hitler-Reden, Gewaltdarstellungen und ein Nutzerkonto im AfD-Shop. Auch am Arbeitsplatz war Patrick E. bereits wegen antisemitischer Äußerungen und rechtsextremer Propaganda abgemahnt worden.

Trotz dieser Funde spielte Rassismus im Prozess vor dem Landgericht keine Rolle. Der Oberstaatsanwalt beschrieb den Angeklagten als „tiefgläubigen Christen und absoluten Familienmenschen“, der einer „fatalen Fehleinschätzung“ unterlegen sei. Nach einer Verständigung zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren verkürzt, die Beweisaufnahme frühzeitig beendet. Die Schwester des Opfers, Zouleikha bin Nacer, wurde erst spät als Nebenklägerin zugelassen und konnte am letzten Verhandlungstag lediglich der Urteilsverkündung beiwohnen. „Das ist der Gipfel des Rassismus, dass sie uns nicht einbezogen haben“, sagt sie.

Revision gegen das Urteil

Zouleikha bin Nacer legte Revision gegen das Urteil ein. Vertreten wird sie vom Hamburger Rechtsanwalt Carsten Gericke. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH im Dezember 2025 warf er dem Landgericht gravierende Rechtsfehler vor. Das Gericht habe weder rassistische Motive noch Heimtücke geprüft und den Täter zu Unrecht nicht wegen Mordes verurteilt. Gericke beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall an ein anderes Landgericht zurückzuverweisen.

Bemerkenswert ist: Die Bundesanwaltschaft schloss sich der Revision an. Die Begründung des Landgerichts sei „hinten und vorne nicht nachvollziehbar“, erklärte sie vor dem BGH. Sollte das oberste deutsche Strafgericht das Urteil aufheben, wäre das ein deutliches Signal – nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Es ginge um die Anerkennung rechter Gewalt als solche.