Muslime in NRW, die ihre Angehörigen im Herkunftsland bestatten lassen wollen, müssen weiter mit Verzögerungen rechnen. Das Gesundheitsministerium lehnt eine Lockerung der Vorschriften ab.

Für Muslime in Nordrhein-Westfalen, die ihre Familien und Verwandte im Ausland bestatten wollen, bleibt die sogenannte zweite Leichenschau weiterhin verpflichtend. Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag klargestellt. Als erstes berichtete die WAZ. Eine Abschaffung oder Lockerung der Regelung sei aus Sicht der Landesregierung weder notwendig noch rechtlich möglich.
Die zweite ärztliche Leichenschau ist in NRW vorgeschrieben, wenn ein Leichnam ins Ausland überführt oder gar eingeäschert werden soll. Gerade für muslimische Familien führt diese Vorgabe regelmäßig zu Problemen.
Im Islam – ebenso wie im Judentum – soll die Bestattung möglichst zeitnah nach dem Tod erfolgen. Verzögerungen bei der Ausstellung des notwendigen Leichenpasses, insbesondere im ländlichen Raum, erschweren jedoch häufig eine schnelle Überführung ins Herkunftsland.
Die SPD-Opposition hatte sich daher für eine Entlastung ausgesprochen. Wenn bereits bei der ersten Leichenschau keine Hinweise auf eine unnatürliche Todesursache festgestellt würden, könne auf die zweite Untersuchung verzichtet werden, um Zeit zu sparen. Das Ministerium wies diesen Vorschlag jedoch zurück.
„Die zweite Leichenschau dient der Verbrechensbekämpfung“, erklärte das Gesundheitsministerium. Vor allem vor Feuerbestattungen sei sie unverzichtbar, da nach der Einäscherung keine weiteren Untersuchungen am Leichnam mehr möglich seien. Ziel sei es, Todesursachen eindeutig festzustellen und mögliche Tötungsdelikte nicht unentdeckt zu lassen. Gleiches gelte für den Transport von Verstorbenen ins Ausland.
Die zweite Leichenschau muss durch einen anderen Arzt als bei der Erstuntersuchung erfolgen. Die Landesregierung hält die damit verbundene Zeitverzögerung für zumutbar. Bestattungen müssen in NRW innerhalb von zehn Tagen erfolgen, die gesetzliche Mindestfrist liegt bei 48 Stunden. Das Bestattungsrecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
In Nordrhein-Westfalen leben rund 1,5 Millionen Muslime. Viele Angehörige der ersten Einwanderergeneration sind inzwischen hochbetagt, wodurch die Frage islamkonformer Bestattungen zunehmend an Bedeutung gewinnt.